Mittwoch, 24. Juni 2026

charGEREinheitliche Genehmigungsfreiheit für Lade-Infrastruktur gefordert

[24.06.2026] Der Branchenverband charGER. fordert eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfreiheit für Lade-Infrastruktur und alle dazugehörigen technischen Anlagen. Hintergrund sind unterschiedliche Landesregelungen, die den Ausbau von Ladesäulen bremsen und Investitionen erschweren.

Der Branchenverband charGER fordert einen bundeseinheitlichen Ausbau der Lade-Infrastruktur für E-Mobilität.

(Bildquelle: Adobe Stock)

Eine bundeseinheitliche Genehmigungsfreiheit soll den Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen. Der Branchenverband charGER fordert deshalb eine einheitliche Regelung, die neben Ladesäulen auch sämtliche technischen Nebenanlagen einschließt.

Wie charGER in einer Stellungnahme berichtet, haben mehrere Bundesländer ihre Bauordnungen bereits angepasst. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch deutlich. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern haben die Genehmigungsfreiheit bereits weitgehend umgesetzt. In anderen Ländern gelten Einschränkungen oder uneinheitliche Vorgaben. Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verfügen bislang über keine klare oder umfassende Regelung.

Unterschiedliche Vorgaben

Nach Einschätzung des Verbands erschweren die unterschiedlichen Vorgaben die Planung und den flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur. Problematisch seien vor allem fehlende gemeinsame Definitionen, verschiedene Einordnungen in den Landesbauordnungen und die unklare Behandlung technischer Nebenanlagen wie Trafostationen oder Netzanschlusskomponenten.

Hinzu komme die sogenannte „Infektion“ durch Gesamtvorhaben. Wird etwa ein Supermarkt, eine Tankstelle oder ein Parkhaus genehmigungspflichtig errichtet, könne dies dazu führen, dass auch die eigentlich verfahrensfreie Lade-Infrastruktur ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müsse.

Laut charGER hat diese Situation konkrete Folgen. Projekte verzögern sich, der bürokratische Aufwand steigt und die Investitionskosten nehmen zu. Betreiber konzentrieren sich zudem verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Standorte, während die Entwicklung weniger rentabler Regionen zurückbleibt. Gleichzeitig sinken Planungssicherheit und Skalierbarkeit standardisierter Roll-out-Konzepte.

Der Verband fordert deshalb eine bundesweit einheitliche Regelung, die Ladepunkte, Ladesäulen, Trafostationen, Mittel- und Niederspannungsanschlüsse, Messwandlerschränke, Zähleranlagen sowie weitere für Betrieb und Steuerung notwendige Komponenten ausdrücklich umfasst. Der Bund solle dafür die Musterbauordnung anpassen und ergänzend eine bundesgesetzliche Regelung schaffen.

Rechtssichere Trennung

Darüber hinaus fordert charGER eine rechtssichere Trennung der Lade-Infrastruktur von genehmigungspflichtigen Gesamtprojekten. Zudem müsse die Genehmigungsfreiheit mit weiteren Beschleunigungsmaßnahmen verknüpft werden. Dazu zählen standardisierte und digitalisierte Netzanschlussverfahren, verbindliche Bearbeitungsfristen sowie bundesweit einheitliche technische Anschlussbedingungen.

Auch die technische Standardisierung spielt aus Sicht des Verbands eine zentrale Rolle. Einheitliche Konzepte für Trafostationen, Messsysteme und technische Referenzlösungen sollen Einzelanfertigungen vermeiden und die Umsetzung beschleunigen. Als Grundlage nennt charGER bestehende Regelwerke wie VDE-Anwendungsregeln und Musterstrukturen für technische Anschlussbedingungen.





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