GebäudeenergiegesetzSpitzenverbände fordern Reform

Mehrere Wirtschafts- und Kommunalverbände haben jetzt eine Reform der GEG gefordert.
(Bildquelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau)
Mehrere Wirtschafts- und Kommunalverbände drängen auf eine zügige Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dessen Weiterentwicklung zu einem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Wie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in einer gemeinsamen Erklärung mitteilt, haben unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sowie kommunale Spitzenverbände den Appell unterzeichnet.
Die Verbände kritisieren, dass das bisherige GEG kleinteilige und teils praxisferne Vorgaben enthalte, insbesondere bei Heizungsanlagen. Diese Regelungen berücksichtigten die Lebensrealität vieler Gebäudeeigentümer und die Systemzusammenhänge der Wärmeversorgung nur unzureichend. Ziel der Reform müsse daher eine stärkere Vereinfachung, höhere Verständlichkeit, Technologieoffenheit und bessere Umsetzbarkeit sein. Gleichzeitig fordern die Unterzeichner stabile Rahmenbedingungen und warnen vor kurzfristigen oder disruptiven Eingriffen, die Investitionen hemmen könnten.
Prozesse aus einem Guss
Nach Angaben der Verbände soll das künftige GMG eng mit weiteren Regelwerken verzahnt werden. Dazu zählen die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD, die Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung, die Ausgestaltung der Förderprogramme sowie Anpassungen im Fernwärme- und Gasmarktrecht. Diese Prozesse müssten „aus einem Guss“ erfolgen, um Widersprüche zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen. Effizienz und Wirtschaftlichkeit gelten dabei als zentrale Leitplanken, damit die Wärmewende für Unternehmen, Kommunen und private Haushalte bezahlbar bleibt.
Die EPBD, die im Mai 2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer ganzheitlichen energetischen Bewertung von Gebäuden und verfolgt erstmals explizit das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050. Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sieht für den Gebäudesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 49 Prozent bis 2030 vor und schreibt für Neubauten ab 2030 emissionsfreie Standards vor. Nach Einschätzung der Verbände müssen diese Vorgaben im GMG so umgesetzt werden, dass sowohl dezentrale Lösungen als auch der Ausbau von Wärmenetzen gestärkt werden, ohne zusätzliche Bürokratie durch komplexe Detailberechnungen.
Großer Handlungsbedarf im Gebäudebestand
Mit Blick auf die nationale Reform verweisen die Unterzeichner auf den von der Bundesregierung angekündigten Zeitplan mit Eckpunkten Ende Januar und einem Gesetzentwurf Ende Februar. Die bestehende 65-Prozent-Anforderung für erneuerbare Energien in neuen Heizsystemen bewerten sie als geeignet, um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien zu beschleunigen. Zugleich bringen sie eine alternative Erfüllungsoption ins Spiel, die sich stärker an der tatsächlichen CO2-Minderung und an Effizienzmaßnahmen orientiert.
Besonders groß sehen die Verbände den Handlungsbedarf im Gebäudebestand. Die hohe Zahl installierter Gas- und Ölheizungen mache deutlich, dass die Wärmewende nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel von GMG, kommunaler Wärmeplanung und Transformationsstrategien zu bewältigen sei. Effizienzanforderungen, Emissionsminderungen und der Einsatz erneuerbarer Energien müssten gemeinsam betrachtet werden. Zudem fordern die Unterzeichner eine konsequente Entbürokratisierung, etwa durch vereinfachte Nachweis- und Berichtspflichten.
Für Gebäudeeigentümer verlangen die Verbände mehr Flexibilität und Wahlfreiheit. Neben der Energieträgerwahl und der Heiztechnik sollen auch Effizienzmaßnahmen wie Wärmedämmung stärker in die Zielerreichung einbezogen werden. Innovative Ansätze wie Quartierslösungen, Kraft-Wärme-Kopplung oder Hybridanlagen sollen aus Sicht der Unterzeichner gleichberechtigt am Markt teilnehmen können.
Wärmeplanung als zentrale Orientierungshilfe
Die kommunale Wärmeplanung bewerten die Verbände als zentrale Orientierungshilfe für Investitionsentscheidungen. Bis Mitte 2026 in Großstädten und bis Mitte 2028 in kleineren Kommunen sollen entsprechende Pläne vorliegen. Wo diese vorhanden sind, sollten sie als belastbare Grundlage für den Ausbau und Umbau der Infrastruktur dienen.
Einen weiteren Schwerpunkt sehen die Unterzeichner bei der Förderung. Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze müssten langfristig abgesichert und ausreichend finanziert werden. Förderung sei notwendig, um soziale Härten zu vermeiden, Investitionen anzureizen und die Akzeptanz der Wärmewende zu sichern.
Abschließend verweisen die Verbände auf die bereits getätigten Investitionen von Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten. Diese seien im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen erfolgt. Die Politik müsse die daraus entstehenden Effekte auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Innovation anerkennen und unterstützen. Mit ihrem Appell fordern die Unterzeichner die Bundesregierung auf, rasch klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln für die Transformation des Wärmesektors zu schaffen und den Dialog mit der Branche zu suchen.
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