EEG-Novelle/NetzanschlusspaketStellungnahmen zu Reformschritten

Erste Verbände haben sich zu den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfen für die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket geäußert.
(Bildquelle: Adobe stock)
Mit der EEG-Novelle und dem Netzanschlusspaket hat das Bundeskabinett die nächsten Reformschritte für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzanschluss beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßen die Gesetzentwürfe grundsätzlich, sehen im parlamentarischen Verfahren jedoch Nachbesserungsbedarf. Der Biogasrat+ kritisiert dagegen insbesondere die geplante Streichung der Ausschreibungen für Biomethananlagen.
Nach Angaben des VKU schafft das EEG 2027 eine tragfähige Grundlage, um den Ausbau der erneuerbaren Energien mit mehr System- und Kosteneffizienz zu verbinden. Der Verband begrüßt unter anderem zusätzliche Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land, Verbesserungen für süddeutsche Windstandorte, die Begrenzung von Pachtpreisen sowie die stärkere Direktvermarktung von Dach-Photovoltaikanlagen. Auch die vorgesehene Begrenzung der Anschlussleistung neuer Wind- und PV-Anlagen bewertet der VKU positiv, weil sie Netze entlasten und den Einsatz von Speichern fördern könne. Der BDEW unterstützt ebenfalls die Beibehaltung der Ausbaupfade und die zusätzlichen Ausschreibungen für zwölf Gigawatt Windenergie an Land. Der Verband verweist darauf, dass die Kabinettsbeschlüsse die Voraussetzung für eine beihilferechtliche Genehmigung der Reform bis Anfang 2027 schaffen könnten.
Bessere Abstimmung mit Netzausbau
Beide Verbände befürworten zudem das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau abzustimmen. Der VKU begrüßt, dass der Redispatch-Vorbehalt künftig ausdrücklich als regionales Steuerungsinstrument ausgestaltet werden soll und damit Netzanschlusskapazitäten stärker berücksichtigt werden. Positiv bewertet der Verband außerdem die geplante Möglichkeit, Baukostenzuschüsse künftig auch auf Erzeugungsanlagen auszuweiten. Der BDEW hält eine Reform des Netzanschlussregimes angesichts des steigenden Anschlussbedarfs ebenfalls für notwendig. Er fordert jedoch belastbare Daten und eine Folgenabschätzung für die vorgesehenen Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten, entschädigungslosen Abregelungen und der allgemeinen Leistungsbegrenzung neuer Anlagen. Zudem verlangt der Verband ein Beschleunigungspaket für den Ausbau der Verteilnetze.
Änderungsbedarf sieht auch der VKU bei einzelnen Regelungen. Der Verband fordert, Differenzverträge erst ab einer Anlagengröße von 200 statt 100 Kilowatt anzuwenden und die Übergangsregelungen für Dach-Photovoltaikanlagen unter 100 Kilowatt zu vereinheitlichen. Kritisch bewertet er außerdem die ersatzlose Streichung der Biomethanausschreibungen sowie die vorgesehene Schwelle für entschädigungslose Abregelungen von Windenergieanlagen in Netzengpassgebieten. Aus Sicht des VKU müssen außerdem die Vorgaben für kapazitätslimitierte Netzgebiete präzisiert werden.
Kritik vom Biogasrat+
Deutlich weiter geht die Kritik des Biogasrat+. Der Verband lehnt die Streichung der Ausschreibungen für Biomethananlagen grundsätzlich ab und warnt davor, den Ausbau flexibler Bioenergie auszubremsen. Biomethan könne als erneuerbares Gas einen wichtigen Beitrag zur Defossilisierung leisten, bestehende Gasnetze nutzen und den kostspieligen Ausbau der Stromnetze entlasten. Nach Auffassung des Verbands sind hochflexible Biomethan-KWK-Anlagen ein wichtiger Baustein für Versorgungssicherheit und Netzstabilität. Die Begründung der Bundesregierung für den Wegfall der Ausschreibungen hält der Biogasrat+ für sachlich nicht nachvollziehbar. Er fordert deshalb, das eigenständige Ausschreibungssegment für Biomethananlagen beizubehalten und die Rahmenbedingungen für deren Einsatz im EEG 2027 zu verbessern.
Auch zum Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz äußert sich der VKU. Der Verband unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, kritisiert jedoch, dass gegenüber dem Referentenentwurf einzelne Erleichterungen entfallen seien. Vereinfachte Verfahren sollten aus seiner Sicht nicht nur für geförderte Kraftwerke und Stromspeicher gelten, sondern auch für Batteriespeicher, Elektrolyseure und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sofern sie Flexibilität für das Stromsystem bereitstellen.
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