Donnerstag, 30. Oktober 2025

IÖWAnwohner an Energiewende beteiligen

[19.05.2022] Nach einem Verfassungsgerichtsurteil, wonach die verpflichtende Beteiligung von Kommunen an EEG-Anlagen rechtens ist, empfiehlt das IÖW, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an der Energiewende zu beteiligen.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts verfassungsgemäß (wir berichteten). Um den Ausbau erneuerbarer Energien angesichts der Klimakrise und des Ukraine-Kriegs deutlich zu beschleunigen, empfiehlt das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) nun eine noch weitergehende Beteiligung von Bürgern an der Energiewende. Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung eine Beteiligungsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz geschaffen, wobei diese, anders als die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, lediglich eine freiwillige Zahlung der Anlagenbetreiber an die Kommunen ermöglicht. In einer Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hatte das IÖW gemeinsam mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) entsprechende Vorschläge für die finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen vorgelegt.
„Die Bundesregelung ist zwar ein wichtiger Schritt hin zu mehr Beteiligung, aber unsere Empfehlungen zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern gehen noch deutlich weiter“, sagt IÖW-Wissenschaftler Steven Salecki. „Auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist in diese Richtung: Es sieht eine Eigentumsbeteiligung als geeignet und zumutbar an, um die Bevölkerung in den umfangreichen technischen und gesellschaftlichen Transformationsprozess der Energiewende einzubinden und die Klimaneutralitätsziele zu erreichen.“ „Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und dabei die Bevölkerung mitzunehmen, muss die weitere Ausgestaltung der Energiewende unweigerlich beteiligungsorientiert erfolgen“, ergänzt Energiewendeexperte Bernd Hirschl vom IÖW. „Dazu sollte ein verpflichtendes Angebot zur Eigentumsbeteiligung auch auf die anderen Bundesländer oder gar auf die Bundesebene ausgedehnt werden. Daneben sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energy Sharing in Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften geschaffen werden, was laut EU-Recht längst vorgesehen ist. Damit ließe sich die breite Teilhabe und finanzielle Beteiligung nahezu aller Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.“ Vorläufige Forschungsergebnisse einer empirischen Untersuchung des Zusammenhangs von regionaler Wertschöpfung, Beteiligungsmodellen und Akzeptanz in der Energiewende weisen darauf hin, dass eine alleinige finanzielle Teilhabe nicht per se akzeptanzförderlich ist.





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