Freitag, 15. August 2025

FinanzmarktregulierungAusnahmen für Energieversorger

[16.01.2014] Die EU will härter gegen Nahrungsmittel- und Rohstoffspekulationen vorgehen. Strengere Regeln sollen Turbulenzen auf den Finanzmärkten eindämmen. Energieversorger sind von den neuen Regelungen ebenfalls betroffen, können aber auf Ausnahmen hoffen.
Die EU will härtere Regeln an den Finanzmärkten. Energieversorger können dennoch mit Ausnahmen rechnen.

Die EU will härtere Regeln an den Finanzmärkten. Energieversorger können dennoch mit Ausnahmen rechnen.

(Bildquelle: Hildegard Armbruster / pixelio.de)

Spekulationen um Nahrung und Rohstoffe sollen künftig schwerer fallen. In Straßburg haben sich die Delegationen des Europäischen Parlaments, des Rates sowie der Europäischen Kommission auf einen gemeinsamen Kompromiss für die Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) geeinigt. Durch die Novelle sollen die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter werden. So soll beispielsweise der computergestützte Hochfrequenzhandel strengeren Regeln unterliegen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, stand bei den Verhandlungen bis zuletzt die Frage im Raum, ob Derivate auf bestimmte Rohstoffe wie Gas, Öl oder Kohle der MiFID-Richtlinie unterliegen sollten. Vor allem Großbritannien äußerte hier Bedenken.
Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) können Energieversorger mit Ausnahmen von den neuen Regelungen rechnen. So sollen Geschäfte, welche an einem Organized Trading Facility (OTF) gehandelt und ausschließlich physisch erfüllt werden, von der Novellierung ausgenommen werden. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Physische Lieferungen stellen das Kerngeschäft der Energieversorgungsunternehmen dar.“ Der Kompromiss sei daher ein Schritt in die richtige Richtung, damit sich kommunale Unternehmen auch in Zukunft auf dieses Kerngeschäft konzentrieren könnten. Auch die Forderung nach einer Ausnahme für Beschaffungskooperationen scheint laut VKU in die Novellierung aufgenommen zu sein. Wie die endgültige Ausgestaltung der Nebentätigkeits- sowie Warenhändlerausnahme ausgefallen ist und der Kompromiss im Detail ausgearbeitet wird, bleibe aber abzuwarten.
Bevor der Kompromiss in nationales Recht umgesetzt werden kann, müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.



Stichwörter: Politik, Finanzmärkte, MiFID, VKU


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