KohleausstiegNeubewertung und mehr KWK gefordert
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat vor der Anhörung zum Kohleausstieg am 25. Mai 2020 für eine Neubewertung plädiert. „Die COVID-19-Krise hat die Energiewirtschaft stark verändert. Steinkohlekraftwerke stehen still, Braunkohle ist nur noch mit wenigen Kraftwerksblöcken am Netz. Gaskraftwerke sind vital in den Erzeugungspool zurückgekehrt und ergänzen die günstigen fluktuierenden erneuerbaren Energien Photovoltaik und Windenergie, die zur tragenden Säule der Stromerzeugung geworden sind“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter. Das Zeitalter der Kohleverstromung sei vorbei. Man dürfe nicht zulassen, dass es nach der COVID-19-Krise noch einmal kurz aufflackere. Die starre fossile Restlast sei fast vollständig abgeschaltet. Niemand könne ein Interesse daran haben, diese marktwirtschaftlich getriebene Entwicklung zu revidieren. Ein gut abgestimmtes Sicherheitsnetz aus kleinen regelbaren, flexiblen Kraftwerken sei nun der Schlüssel, um die Energiewende weiter nach vorn zu treiben.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben hier die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hervorgehoben. „Richtig ausgestaltet könnte das Kohleausstiegsgesetz ein Transformationsgesetz sein, das den Umstieg von Kohle auf KWK und erneuerbare Energien zielgerichtet vorantreibt. BDEW und VKU haben daher in der Anhörung dafür geworben, dass der Bundestag die notwendigen Verbesserungen am Gesetzentwurf vornimmt. Es müssen planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung geschaffen werden“, erklären die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU.
Um der KWK den notwendigen Schub zu geben, müsse etwa der so genannte Kohleersatzbonus deutlich erhöht werden – der bisherige Kohleersatzbonus habe nicht zu nennenswerten Umrüstungen von KWK-Anlagen geführt. Dazu käme, dass auch ein erheblicher Bedarf an neuen KWK-Anlagen bestünde. Daher sollten das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 verlängert sowie die Grundförderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen ab spätestens 2023 erhöht werden. Beide Verbände haben in der Anhörung außerdem betont, dass es grundsätzlich keine entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken geben dürfe.
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