Dienstag, 10. März 2026

EEG 2016Regierung lehnt Wünsche ab

[05.07.2016] Die Bundesregierung hat in der gestrigen Anhörung zur EEG-Novelle wenig Kritik gelten lassen. Eine Vielzahl der Forderungen aus den Ländern wurde abgelehnt.
Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) bildet die EEG-Novelle den stärksten Rückschlag für die Energiewende seit dem Atomwiedereinstieg.

Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) bildet die EEG-Novelle den stärksten Rückschlag für die Energiewende seit dem Atomwiedereinstieg.

(Bildquelle: angieconscious  / pixelio.de)

Noch in dieser Woche soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 beschlossen werden. Auf der gestrigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zur EEG-Novelle hat die Bundesregierung die meisten Vorschläge der Bundesländer zu dem von ihr eingebrachten EEG-Entwurf abgelehnt. So hatte der Bundesrat unter anderem Verbesserungen bei der Begriffsdefinition der Bürgerenergiegesellschaft gefordert, um mehr Beteiligung von Bürgern an Projekten der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Auch Stadtwerken in kommunaler Trägerschaft sollte eine bessere Beteiligung eingeräumt werden. Änderungen für Mieterstrommodelle und bei der EEG-Umlage wurden ebenfalls verlangt – und abgelehnt. Grunsätzlich hätten die Länder zudem gefordert, die Zahl der Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu minimieren und den Netzausbau zu beschleunigen, heißt es in einer aktuellen Meldung des Deutschen Bundestags. Die Regierung begründet ihre Ablehnung folgendermaßen: Eine Erweiterung des Investorenkreises um Bürger, die nicht mehr vor Ort sind werde abgelehnt. Die Beteiligungsgrenze für Stadtwerke wolle man nicht von derzeit zehn auf 24,9 Prozent erhöhen, da kommunalen Unternehmen hierdurch eine dominierende Stellung einberaumt würde. Zur Ablehnung der Mieterstrommodelle heißt es: „Wenn Mieter für Photovoltaik-Strom, den sie vom Vermieter beziehen, nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen, steigt im Gegenzug die EEG-Umlage für alle anderen Stromverbraucher – insbesondere auch für alle Mieter, deren Vermieter ihnen diese Möglichkeit nicht bietet.“ Auch einer Erhöhung der Mengenbegrenzung für Neuanlagen wurde eine Absage erteilt. Geändert werden soll hingegen die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen. Bislang gelten Unternehmen dann als stromintensiv, wenn ihre Stromkosten mindestens 17 Prozent an der Bruttowertschöpfung betragen. Die Länder hatten befürchtet, dass Unternehmen nahe der 17-Prozent-Schwelle Energieeffizienzmaßnahmen aussetzen würden, weil sie andernfalls eine höhere EEG-Umlage zahlen müssten. Hier sieht die Regierung für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität von 14 bis 17 Prozent jetzt eine EEG-Umlage von 20 Prozent vor.

Kritische Punkte

Laut den Parlamentsnachrichten wurden weitere Kritikpunkte in der öffentlichen Anhörung vorgebracht. Professor Achim Wambach vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung bedauerte beispielsweise den Verzicht auf regionalisierte Auschreibungen. Damit könne es zu weiteren Bauprojekten an küstennahen Standorten kommen, was das Nord-Süd-Problem weiter verschärfe. Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte eine im Vergleich zum angestrebten Zielkorridor höhere Ausschreibungsmenge. Laut der Biogasbranche ist die vorgesehene Begrenzung auf 150 Megawatt (MW) nicht ausreichend und es fehle eine Anschlussregelung für Altholzkraftwerke. Hermann Falk vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisierte die Festschreibung des Anteils erneuerbarer Energien auf 45 Prozent. Die Klimaziele 2020 könnten so nicht eingehalten werden. Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen forderte größere Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land, damit auch kleine und mittelgroße Akteure wie Stadtwerke eine realistische Chance auf einen Zuschlag hätten. Ansonsten würden sich die kleinen Akteure aus dem Markt zurückziehen und das Feld wenigen Großkonzernen überlassen. Martin Altrock von der Kanzlei Becker Büttner Held bezweifelte die Kostensenkung durch Ausschreibungen. Er forderte von daher ein Prüfungsintervall von zwei anstatt von vier Jahren. Des Weiteren sprach sich Altrock für erweiterte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung aus. Zweifel an der Zielerreichung durch Ausschreibungen äußerte auch Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass es keinesfall sicher sei, dass die Vergütungshöhen sinken würden. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die Ausbaukorridore nicht erreicht werden. Eckhard Ott vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband drängte auf verschiedene Maßnahmen, um Bürger-Energieprojekte zu stärken. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass trotz der Sonderregelungen für die Bürgernergiegesellschaften immer noch große Hürden für kleine Akteure bleiben würden. Bürger-Energiegesellschaften und Stadtwerke müssten besser kooperieren können. Martin Grundmann von der ARGE Netz forderte schlussendlich, Überschussstrom für power-to-x-Lösungen zu verwenden.



Stichwörter: Politik, EEG 2016, EEG-Novelle


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