Montag, 13. April 2026

KölnWärmeplanung liegt öffentlich aus

[13.11.2025] Die Stadt Köln hat ihre kommunale Wärmeplanung fertiggestellt und legt sie nun auf dem Beteiligungsportal NRW öffentlich aus. Bis zum 8. Dezember 2025 können Bürgerinnen, Bürger und Fachakteure Stellung nehmen, bevor der Entwurf dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Stadt Köln hat die fachliche Ausarbeitung ihrer kommunalen Wärmeplanung abgeschlossen. Wie das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitteilt, liegt der Plan bis zum 8. Dezember 2025 auf dem Beteiligungsportal NRW öffentlich aus, bevor er im kommenden Jahr offiziell vorgestellt und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die kommunale Wärmeplanung beschreibt, wie die Wärmeversorgung in Köln schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Eigentümerinnen und Eigentümer beheizbarer Gebäude sowie Unternehmen sollen damit eine fundierte Grundlage für künftige Investitionen in eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erhalten. Die Planung gilt als ein zentrales Instrument auf dem Weg Kölns zur Klimaneutralität.

Wie die Stadt berichtet, ist der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit mit rund 150 Fachakteurinnen und -akteuren aus Wirtschaft und Stadtgesellschaft. Bereits seit 2023 stehen Verwaltung, RheinEnergie und RheinNetz in engem Austausch zu Daten, Methoden und Ergebnissen. Auf Grundlage einer im Mai 2025 veröffentlichten Bestands- und Potenzialanalyse wurde gemeinsam ein Zielszenario für den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen die energetische Verbesserung des Gebäudebestands, die Reduzierung des Wärmebedarfs sowie der verstärkte Einsatz klimafreundlicher Heiztechnologien wie Wärmepumpen und Wärmenetze. Gerade in dicht besiedelten Gebieten wie Köln sollen letztere eine Schlüsselrolle spielen.

Der Wärmeplan teilt das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungszonen ein. Er zeigt, wo Wärmenetze bereits bestehen, wo neue geplant sind oder wo ein wirtschaftlicher Betrieb derzeit nicht möglich erscheint. Auch Gebiete mit theoretischem Potenzial für neue Netze werden ausgewiesen. Eine konkrete Detailplanung ersetzt der Entwurf nicht, ebenso wenig begründet er Versorgungsansprüche gegenüber Energieunternehmen.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, verpflichtet Großstädte ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Danach ist eine Aktualisierung alle fünf Jahre vorgesehen. Kölns Entwurf steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss „Klimaneutralität 2035“ sowie mit den städtischen Gutachten „Köln Klimaneutral“ und dem „Aktionsplan Klimaschutz“.





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