Dienstag, 10. März 2026

BundesratZustimmung zur Ladesäulenverordnung

[01.03.2016] Die Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt erfolgreich den Bundesrat passiert. Die Verordnung enthält Mindestanforderungen für den Aufbau und Betrieb von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge sowie verbindliche Ladesteckerstandards.
Die Ladesäulenverordnung setzt technologische Standards

Die Ladesäulenverordnung setzt technologische Standards, politisch soll sie aber auch zu mehr Planungssicherheit führen und Investitionen anreizen.

(Bildquelle: Georg Sander / pixelio.de)

Der Bundesrat hat jetzt der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Wie dasselbe mitteilt, enthält die Verordnung Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sowie klare und verbindliche Regelungen zu Ladesteckerstandards. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, sagt: „Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität. Denn unser Ziel ist es, dass jeder an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt sein Elektrofahrzeug unkompliziert aufladen kann.“ So sollen die Nutzer künftig an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten den gemeinsamen europäischen Ladesteckerstandard Combined Charging System vorfinden. Darüber hinaus regelt die Verordnung, dass Betreiber von Ladepunkten den Aufbau oder die Außerbetriebnahme von Ladesäulen der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen müssen. Auch die Einhaltung technischer Anforderungen seien gegenüber der BNetzA nachzuweisen. Noch müsse das Bundeskabinett die vom Bundesrat vorgelegten Maßgaben formal annehmen, anschließend könne die Verordnung voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten. Drei Monate nach Inkrafttreten müssten dann alle neu errichteten Ladesäulen die Vorgaben erfüllen. Bereits bestehende Ladesäulen genießen hingegen Bestandsschutz. Roger Kohlmann, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), kommentiert: „Ein stabiler Rechtsrahmen für die Elektromobilität ist für alle Marktteilnehmer wesentliche Grundlage für die weitere Verbreitung klimafreundlicher Mobilität in Deutschland. Mit der heute verabschiedeten Verordnung wird nun endlich eine europaweit einheitliche Ladeschnittstelle realisiert.“ Entscheidend für den Erfolg der E-Mobilität sei aber auch der weitere Ausbau des öffentlichen Ladenetzes. Hier sei die Energiewirtschaft in den vergangenen Jahren erheblich in Vorleistung gegangen. Trotz allem reiche dieser Ausbaustandard nicht aus. Denn: Es würden deutlich mehr Fahrzeuge zugelassen, als neue Ladepunkte hinzukämen. Deshalb schaffe die neue Verordnung nicht nur mehr Planungssicherheit, sondern werde hoffentlich durch neue Förderprogramme weitere Investitionen anstoßen. Klärungsbedarf sieht der BDEW in Bezug auf die Bundesnetzagentur als vorgesehene Registrierungsstelle. Da es sich bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bereits jetzt um einen wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich handle, wäre ein privatwirtschaftlich organisiertes Register kosteneffizienter und unbürokratischer. Deshalb hat der BDEW dem BMWi die notwendige Unterstützung bei der Einführung eines Registers angeboten. Bereits jetzt dokumentiere der BDEW halbjährlich den Aufbau der Lademöglichkeiten. Keine andere Erhebung der Ladeinfrastruktur sei derart umfassend.





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