[4.10.2016] In Rheinland-Pfalz sollen künftig neue Abstandsregeln für Windkraftanlagen gelten. Dies sieht der Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vor.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat im Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) neue Regeln für den Bau von Windkraftanlagen aufgestellt. Demnach soll die Windenergienutzung in Naturschutzgebieten und im gesamten Pfälzer Wald ausgeschlossen sein. Neue Anlagen sollen zudem nur noch in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern, ab einer Anlagenhöhe von 200 Metern erst ab 1.100 Metern Entfernung zur Wohnbebauung aufgestellt werden. Auch für die Aufrüstung bestehender Windkraftanlagen (Repowering) sollen schärfere Abstandsregeln gelten. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP ist auf der Website des Innenministeriums eingestellt und wird in allen kreisfreien Städten und Kreisverwaltungen ausgelegt. Damit beginnt die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Das rheinland-pfälzische Innenministerium rechnet damit, dass die neuen Regeln im Frühjahr 2017 in Kraft treten können.
(al)
Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (PDF, 1 MB) (Deep Link)
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