[12.5.2022] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die Notwendigkeit eines PV-Booms. Der jährliche PV-Zubau müsste vervierfacht werden.
Anlässlich der Eröffnung der Messe Intersolar Europe in München erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Der schnelle und massive Ausbau der erneuerbaren Energien ist heute wichtiger denn je. Mit Strom aus erneuerbaren Energien erreichen wir die Klimaziele und werden auch unabhängiger von fossilen Energieträgern und damit von Energieimporten aus Russland. Klar ist: Die Photovoltaik (PV) ist eine der zentralen Säulen des neuen Energiesystems.“ Entsprechend ambitioniert seien die Ausbauziele der Bundesregierung: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik installiert werden. Daraus folgt ein notwendiger jährlicher Zubau von durchschnittlich 22 GW installierter Leistung. Das stellt alles in den Schatten, was wir an Zubau bisher gesehen haben. In den letzten beiden Jahren lag dieser lediglich bei etwa fünf GW installierter Leistung pro Jahr. „Wir brauchen also einen echten PV-Boom!“, so Andreae weiter.
Die Politik soll bestehende Hemmnisse schnell ausräumen, Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und klare, zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen schaffen, die die notwendigen Investitionen ermöglichen. Im Osterpaket seien erste Weichen gestellt, es brauche aber mehr, um den benötigten massiven PV-Ausbau zu entfesseln. Ein Bremsklotz sei nach wie vor die Genehmigung von Flächen. So werde die Errichtung von PV-Anlagen häufig auf Länderebene pauschal ausgeschlossen – beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten. Dieser europarechtlich nicht geforderte, pauschale Ausschluss müsse begrenzt werden. Weitere wichtige Stellschrauben seien regulatorische und bürokratische Vereinfachungen für Prosuming und Mieterstrom. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null und die Umgestaltung der Umlagensystematik seien erste Schritte hierfür. Wichtig wären aber auch eine papierlose, digitale Antragstellung und eine One-Stop-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die sämtliche weitere Anmeldungen ersetze.
(ur)
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