BreitbandEU will Ausbau begünstigen

Laut Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, soll jeder EU-Bürger einen Breitband-Anschluss bekommen.
(Bildquelle: ec.europa.eu)
Die Europäische Kommission hat jetzt einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorgelegt, mit denen 30 Prozent der Kosten für den Ausbau von Breitband-Netzen eingespart werden sollen. Wie die Kommission mitteilt, könnten Unternehmen auf dieser Basis 40 bis 60 Milliarden Euro einsparen. „Vielerorts beeinträchtigen die heute geltenden Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit Europas“, sagt Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission. „Jeder sollte einen schnellen Breitband-Anschluss bekommen können.“ Mit der vorgeschlagenen Verordnung stützt sich die Kommission nach eigenen Angaben auf bewährte Verfahren, wie sie beispielsweise in Deutschland angewandt werden. Dabei solle sichergestellt werden, dass neue und renovierte Gebäude über eine hochgeschwindigkeitsfähige Breitband-Infrastruktur verfügen. Der Zugang etwa zu Leitungsrohren, Leerrohren, Masten oder Antennenanlagen solle zu fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen gewährt werden.
Um die Bauarbeiten besser zu koordinieren, sollen alle Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, Vereinbarungen mit anderen Infrastrukturbetreibern auszuhandeln. Die komplexen und zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren, insbesondere für die Nutzung von Masten und Antennen, sollen durch standardmäßige Bearbeitungsfristen von sechs Monaten und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle vereinfacht werden. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat wären die neuen Vorschriften in der gesamten EU unmittelbar anwendbar, so die EU-Kommission weiter. Die Initiative sei Teil eines 10-Punkte-Plans, um den Breitband-Ausbau in Europa voranzubringen. Bislang herrsche wenig Transparenz bei den bestehenden physischen Infrastrukturen, die sich für den Breitband-Ausbau eignen würden. Angemessene gemeinsame Bestimmungen für den Ausbau in der EU fehlen und es gebe keinen Markt für physische Infrastrukturen oder die Nutzung des Potenzials, das die Infrastruktur anderer Versorgungsbereiche bietet.
#bild2 Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wird mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag und Spezialregelungen für Telekommunikationsanwendungen allerdings einseitig in bestehende und bewährte Systeme von Planungs-, Genehmigungs- und Baurecht eingegriffen. „Diese Regelungen schaffen Sonderlösungen, die eben nicht dazu geeignet sind, Abläufe effizienter zu gestalten, sondern zu Parallelwelten führen“, sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. „Zudem sind die Ausnahmen von der Öffnung der Netzinfrastruktur, etwa, wenn Sicherheitsgründe oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kommunaler Unternehmen dem entgegen stehen, noch nicht hinreichend definiert.“ Der Vorschlag zur Kostensenkung dürfe nicht dazu führen, dass kommunale Ver- und Entsorger mit zusätzlichen Belastungen belegt werden, ohne dass gleichzeitig auch erkennbar Anreize für ihr Engagement gesetzt werden, so Reck.
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