EEG-ReformWiderstand aus Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) und Umweltminister Franz Untersteller kritisieren die Pläne der Bundesregierung zur EEG-Reform.
(Bildquelle: Staatsministerium Baden-Württemberg)
Die baden-württembergische Landesregierung sieht Nachbesserungsbedarf am Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte gestern (18. Februar 2014) auf einer Pressekonferenz in Stuttgart vor allem die Pläne zur Windkraft an Land: „In diesem Punkt gibt es eher Rück- als Fortschritte. Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass Bundesenergieminister Gabriel trotz erheblicher Bedenken zahlreicher Länder am 22. Januar 2014 als Bemessungsstichtag für die Förderhöhe neuer Windkraftanlagen festhält.“ Damit würde den Planungen für zahlreiche Anlagen die wirtschaftliche Basis entzogen. Mit Vertrauensschutz und Planungssicherheit habe das nichts mehr zu tun, so der Kretschmann. In einem gemeinsamen Schreiben haben die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und die Ministerpräsidenten von Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg deshalb Minister Gabriel eine Stichtagsregelung vorgeschlagen, die sich stärker an den Interessen betroffener Investoren orientiert.
Zubau nicht begrenzen
Auf den Widerstand Baden-Württembergs stoßen auch die absoluten Grenzen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, wie sie im EEG-Entwurf enthalten sind. Beim Wind, so Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen), wären die negativen Auswirkungen am deutlichsten zu spüren: „Nicht bei 2.500 Megawatt neu installierter Leistung, sondern allenfalls bei 3.500 Megawatt sollten Begrenzungsmechanismen greifen, wenn wir der kostengünstigsten erneuerbaren Energie den ihr angemessenen Raum geben wollen.“ Auch der 100-Megawatt-Deckel bei der Biomasse sei unverständlich tief gelegt, kritisierte Untersteller: „Es geht längst nicht mehr um den zurecht kritisierten Maisanbau zur Energieherstellung. Das Thema ist von gestern, dafür muss der Zubau nicht begrenzt werden. Es geht heute darum, Millionen von Tonnen Bio- und Grünabfälle zur Stromerzeugung in Biomasseanlagen zu nutzen. Diese Chance dürfen wir uns nicht kaputt machen durch Zubaugrenzen nahe .“ Fragwürdig sei auch der beabsichtigte Automatismus, die Förderhöhe für alle Technologien ab 2017 durch Ausschreibungen zu ermitteln. Grundsätzlich seien Ausschreibungen zwar ein interessantes Instrument, um Kosten zu senken. Allerdings fehlten noch konkrete Erfahrungen, um es flächendeckend einführen zu können. In jedem Fall müsse verhindert werden, dass Bürger durch die Ausschreibungspflicht von der Energiewende ausgeschlossen würden.
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