Freitag, 19. Juni 2026

BDEWBund muss Wärmepotenziale nutzen

[09.05.2014] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert von der Bundesregierung ein entschlosseneres Vorgehen bei der Steigerung der Energieeffizienz. Im Wärmemarkt sei noch viel ungenutztes Potenzial vorhanden.
Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft gibt es bei der energetischen Gebäudesanierung noch viel Luft nach oben.

Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft gibt es bei der energetischen Gebäudesanierung noch viel Luft nach oben.

(Bildquelle: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de)

In vier Wochen endet die Frist, in der Deutschland die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) vom Dezember 2012 in nationales Recht umgesetzt haben sollte. Die Richtlinie sieht mehrere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, darunter ein verstärkter Ausbau der Gebäudesanierung, vor. Geschehen ist bislang wenig, meint der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). So werde das immense Potenzial, das im Wärmemarkt zur Senkung von CO2-Emissionen vorhanden ist, weiterhin nicht genutzt. Bund und Länder müssten sich daher stärker für die Gebäudesanierung einsetzen. „Dazu ist es notwendig, dass Bund und Länder sich besser als bisher koordinieren“, sagt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Der bestehende förder- und ordnungspolitische Rahmen sollte genutzt und weiterentwickelt werden. Um die Gebäudesanierung voranzutreiben, sollten sich Bund und Länder endlich auf eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einigen, so der BDEW. Die Programme der KfW, die mit geringem Förderaufwand hohe private Investitionen anreizen, sollten zudem finanziell besser ausgestattet werden. Außerdem seien beispielsweise gezielte Informationen für Gebäudeeigentümer, öffentliche Auftraggeber oder kleine und mittlere Unternehmen zur Umstellung auf Wärmelieferungen durch Dritte wie bei Contracting und Fernwärme sinnvoll. Gleichzeitig müssten bestehende Hemmnisse zur Nutzung der Energieeffizienzmaßnahmen beseitigt werden. Aus Sicht des BDEW ist ein verständlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für Energieeffizienzinvestitionen notwendig. Rechtliche Hemmnisse für Energiedienstleistungen, zum Beispiel für Contracting im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder die Umstellung auf Contracting oder Fernwärme im Mietrecht, müssten abgebaut werden. Eine qualifizierte Energieberatung, wie sie Energieunternehmen anbieten, sei ebenfalls von Vorteil.





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