Mittwoch, 24. Juni 2026

Region Frankfurt-Rhein-MainWindvorranggebiete stehen

[08.06.2016] Der Entwurf zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für die Region Frankfurt-Rhein-Main liegt vor. 29 Windvorranggebiete auf einer Fläche von mehr als 2.000 Hektar sind darin ausgewiesen.

Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat jetzt den so genannten Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien vorgelegt. 29 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von deutlich mehr als 2.000 Hektar sind in dem Entwurf ausgewiesen. Wie der Verband mitteilt, sind das 140 Hektar weniger als im Vorentwurf. Thomas Horn (CDU), Beigeordneter des Regionalverbands, sagt: „Damit kommen wir auf einen Anteil am Gesamtgebiet des Regionalverbands von 0,83 Prozent.“ Es sei immer klar gewesen, dass sich in einem Ballungsraum wie Frankfurt-Rhein-Main keine zwei Prozent erzielen lassen. In gesamt Südhessen käme man damit allerdings in Schlagweite dieses Ziels der Landesregierung. Die meisten Windvorranggebiete liegen im Hochtaunus- und im Wetteraukreis. Keine Windvorranggebiete sind im Kreis Offenbach und im zum Verbandsgebiet zählenden Teil des Kreises Groß-Gerau zu finden. Die drei größten Gebiete befinden sich bei Friedberg, Wölfersheim und Grävenwiesbach. Rund 2.800 Stellungnahmen waren zur Offenlage des Vorentwurfs in der Zeit vom 24. Februar bis 25. April 2016 eingegangen. 2.670 davon stammten von Privatpersonen, 73 von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie 57 von Städten und Gemeinden. Unter Berücksichtigung der Beschwerden wurden Flächen wegen Rotmilanhorsten, wegen der Nähe zu einer Wochenendhaussiedlung und wegen Sichtbeziehungen gestrichen oder verschoben. Andererseits konnten Flächen durch ein positives Windgutachten hinzugewonnen werden. Die Verschiebung eines Windvorranggebietes entlastete an anderer Stelle das Landschaftsbild. Zusammengefasst sollen sich die meisten Stellungnahmen auf den Natur- und Artenschutz, das Landschaftsbild, die Windstärke sowie den Abstand zu Wohngebäuden bezogen haben. Nahezu die Hälfte der Zuschriften habe zu Neuausweisungen geführt. Hinsichtlich der Abstände zu den Funkfeueranlagen der Deutschen Flugsicherung gebe es noch keine endgültige Lösung. Grundsätzlich sei für alle Windvorranggebiete eine Windgeschwindigkeit von 5,75 Metern pro Sekunde vorgeschrieben. Der Abstand zu Wohn-, Misch- und Wochenendsiedlungen müsse einen Kilometer betragen, zu Gewerbegebieten und Wohnstandorten im Außenbereich 600 Meter. Wie der Regionalverband mitteilt, sollen die Mitglieder der Verbandskammer den Entwurf in zwei Schritten Ende Juni und Mitte Oktober 2016 beschließen. Ende des Jahres solle die zweite Offenlegung eingeleitet werden. Im Jahr 2017 können die Stellungnahmen dann ausgewertet und in den endgültigen Plan eingearbeitet werden. Nach der Genehmigung durch die Landesregierung werde der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien in den Regionalen Flächennutzungsplan eingebettet.





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