Dienstag, 24. März 2026

Baden-Württemberg16 Millionen für den Klimaschutz

[07.06.2018] Mit dem zweiten Klimaschutzpakt stellt die baden-württembergische Landesregierung den Gemeinden, Städten und Landkreisen in den Jahren 2018 und 2019 Fördermittel in Höhe von 16 Millionen Euro zur Verfügung.

Die baden-württembergische Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben den zweiten Klimaschutzpakt unterzeichnet. Wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitteilt, stellt das Land für die Gemeinden, Städte und Landkreise in den Jahren 2018 und 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro bereit. „Wir werden beim Klimaschutz nur dann entscheidend vorankommen und unsere Ziele erreichen, wenn wir auf allen Ebenen verstärkt aktiv werden“, sagt Umweltminister Franz Untersteller. „Unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.“
Ende des Jahres 2015 haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände den ersten Klimaschutzpakt Baden-Württemberg geschlossen. Mit dieser Vereinbarung bekannten sich Land, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den klimapolitischen Zielen des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes. Kommunen im Land erhalten darüber weitreichende Unterstützung bei der Umsetzung eigener Maßnahmen zum Klimaschutz. Bislang sind 229 Kommunen dem Klimaschutzpakt beigetreten, berichtet das Ministerium.

Zahlreiche neue Fördertatbestände

„Unser Ziel ist es, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im ganzen Land möglichst flächendeckend sichtbar zu machen“, sagt Untersteller. „Mit der Fortschreibung des Klimaschutzpakts gehen wir dabei einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir haben zahlreiche neue Fördertatbestände geschaffen und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt.“ In den beiden Jahren zuvor betrug das Volumen des Pakts laut Ministerium drei Millionen Euro.
Das Land unterstütze über die Vereinbarung insbesondere Angebote zur Beratung und Vernetzung von Kommunen und kommunalen Einrichtungen sowie von Multiplikatoren und Mandatsträgern, insbesondere Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten, im Bereich Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Erstmals stehen auch Fördermittel für nachhaltige, energieeffiziente Sanierungen von Schulen bereit. Ergänzend zur Förderung durch das Finanz- und Kultusministerium werden beim Erreichen nachhaltiger energetischer Standards attraktive Boni gewährt. Nach Angaben des Ministeriums soll damit dem Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 in vorausschauender Weise Rechnung getragen werden. Das Land und die kommunalen Landesverbände sind an den zweiten Klimaschutzpakt zunächst bis Ende 2019 gebunden.





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