Freitag, 24. Juli 2026

E.ON / InnogyBund soll nicht Fusionshelfer sein

[27.10.2020] Der VKU spricht sich mit mehreren Stadtwerken und Energieversorgern dagegen aus, dass sich die Bundesrepublik Deutschland im Kartellverfahren vor dem EuGH für die Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON einsetzt.

Mit einem offenen Brief und Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen haben führende Stadtwerke und regionale Energieversorger auf den Streitbeitritt der Bundesrepublik Deutschland im Kartellverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufseiten der EU-Kommission zugunsten von E.ON und RWE aufmerksam gemacht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gehört zu den Unterzeichnern des offenen Briefes. Hintergrund ist das vor dem EuGH laufende Klageverfahren um den Zusammenschluss und die fusionsrechtliche Freigabe der Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON unter Auflagen im September 2020. Diese Entscheidung hatte das letzte Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Tausch von Anteilen und Vermögenswerte von E.ON und RWE abgeschlossen. Hiergegen hatten unter anderem die nun agierenden Stadtwerke und Energieversorger als betroffene Wettbewerber Klage eingelegt. Sie sehen in der Entscheidung der EU-Kommission eine eklatant drohende Wettbewerbsbeschränkung und die Begünstigung einer marktbeherrschenden Stellung zum Nachteil aller Wettbewerber und somit letztlich auch der Verbraucher.

Wettbewerb sichern

Auch der VKU hatte im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden größten deutschen Energieversorger vorgebracht. Aus VKU-Sicht ist es wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzt, damit auch zukünftig ein funktionierender Wettbewerb auf den Energiemärkten gesichert ist. „Wir unterstützen die klagenden Stadtwerke und regionalen Energieversorger – unsere Mitgliedsunternehmen – auf diesem Weg. Die Sorge, die die Unternehmen umtreibt, ist nachvollziehbar und wird sicherlich auch über den Kreis der klagenden Unternehmen hinaus in der Kommunalwirtschaft geteilt. Wir sind nicht überzeugt, dass die Auflagen der Kommission tatsächlich den schweren wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerecht werden“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Auch Mainova fordert den Bundeswirtschaftsminister auf, seine Verantwortung als oberster Wettbewerbshüter in Deutschland wahrzunehmen und sich zur sozialen Marktwirtschaft, Anbietervielfalt und zu einem starken Mittelstand im Energiemarkt zu bekennen. „Es ist ein vollkommen ungewöhnlicher Vorgang, dass sich Mitgliedstaaten an einem Fusionskontrollverfahren direkt beteiligen, auch wenn dies rechtlich zulässig ist. Deutschland bezieht damit eine klare Position für die staatlich protegierte Bildung ‚nationaler Champions‘ zugunsten von E.ON und RWE und zu Lasten regionaler und lokaler Energieversorger“, sagt der Mainova-Vorstandsvorsitzende Constantin H. Alsheimer.



Stichwörter: Politik, RWE, EuGH, Kartellrecht


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