Hamburgisches KlimaschutzgesetzEinladung zum Online-Expertenkreis
Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) in Kraft getreten, das unter anderem die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern sowie die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung vorsieht. Über die Bedeutung dieser neuen Maßnahmen für das Bauen in Hamburg, die Umsetzungsverordnung und die damit einhergehenden Veränderungen in der Förderlandschaft referieren am 25. Februar 2021 von 15 bis 17 Uhr Roland Schwörer von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und Kristian Hentzschel von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) im Rahmen einer kostenfreien Online-Fachveranstaltung. Das kündigt das Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt (ZEBAU) an.
Nach den Vorträgen werde eine Diskussion mit Fragen aus dem Publikum stattfinden. Der Online-Expertenkreis richte sich vorwiegend an Architekten, Ingenieure, Energieberater sowie Handwerker. Roland Schwörer stelle einleitend die Umsetzungsverordnung zum HmbKliSchG vor, um dann schwerpunktmäßig auf die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten in Hamburg einzugehen und Fragen dazu zu beantworten. Im zweiten Teil bespreche Kristian Hentzschel die wichtigsten Veränderungen in der IFB Förderung 2021. Außerdem stelle er die Veränderungen für den Einsatz des Hamburger Energiepasses und den Individuellen Sanierungsfahrplan in Hamburg vor. Die Veranstaltung sei ein Angebot der Hamburger Energielotsen, die im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg arbeiten. Es handle sich dabei um eine Kooperation von ZEBAU, der Verbraucherzentrale Hamburg sowie der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer Hamburg.
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