Baden-WürttembergFörderprogramm wird fortgesetzt
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat jetzt das Förderprogramm Klimaschutz-Plus um weitere zwölf Monate verlängert. Wie das Ministerium mitteilt, finanziert das Land mit dem Förderprogramm seit dem Jahr 2002 Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, kleinen und mittleren Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen und Vereinen in Baden-Württemberg. Inzwischen seien insgesamt Fördermittel in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro bewilligt worden.
Ab dem 8. Juli 2023 können Interessierte neue Förderanträge stellen. Die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms habe vom Land Baden-Württemberg deutlich aufgestockt werden können. Für die kommenden zwei Jahre stünden jeweils 17,9 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.
Im Rahmen der Fortschreibung habe das Umweltministerium wichtige Fördertatbestände überarbeitet. Zu den Änderungen gehöre unter anderem die Förderung der klimaneutralen Kommunalverwaltung. Mit der Fortschreibung des Förderprogramms könnten Kommunen wieder Anträge zur Förderung der klimaneutralen Kommunalverwaltung stellen. Damit möglichst viele, vor allem kleinere Kommunen profitieren können, sei die Förderung von zusätzlich beschäftigtem Personal bis zu einer Vollzeitstelle möglich. Bisher waren in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zwei Vollzeitstellen förderfähig. Die Förderung könne für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Die bisherige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre entfalle.
Von der Änderung seien auch die Klimaschutz- und Energieeffizienznetzwerke betroffen. Die Förderung der bisherigen überbetrieblichen Energieeffizienztische werde neu aufgelegt und attraktiver gestaltet. Dabei werde die Fördersumme von bisher maximal 4.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Durch die Einbindung in die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke des Bundes könnten die für Baden-Württemberg wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt werden.
Darüber hinaus würden mit der Fortführung des Programms die Fördervoraussetzungen angepasst. So sollen künftig nur noch Kommunen gefördert werden, die dem zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Umweltministerium geschlossenen Klimaschutzpakt durch eine Unterstützungserklärung beitreten und sich dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 verpflichten. Eine weitere Fördervoraussetzung sei, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche nach § 18 des Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) erfassen und an das Land melden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus.
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