NetzpaketVerbände sehen Nachbesserungsbedarf

Die Synchronisierung von Erzeugungs- und Netzausbau steht im Zentrum des Netzpakets.
(Bildquelle: adobestock)
Nachdem sich bereits unter anderem das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium und der Bundesverband WindEnergie kritisch zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums geäußert haben (wir berichteten), beziehen nun weitere Verbände Stellung zum Referentenentwurf für ein sogenanntes Netzpaket. Im Fokus stehen dabei Fragen der Planungssicherheit, der Ausgestaltung des Netzanschlusses und der Synchronisierung von Erzeugungs- und Netzausbau.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) will den Ausbau erneuerbarer Energien stärker am Zustand der Stromnetze ausrichten. Hintergrund sind zunehmende Engpässe in einzelnen Verteilnetzen: In Zeiten hoher Einspeisung müssen Anlagen abgeregelt werden; bislang erhalten Betreiber dafür Ausgleichszahlungen im Rahmen des Redispatch. Diese Kosten schlagen sich in den Netzentgelten nieder. Künftig sollen Netzgebiete, in denen mehr als drei Prozent des potenziell erzeugbaren Stroms wegen Engpässen nicht transportiert werden können, als „kapazitätslimitiert“ gelten. Für Neuanlagen in diesen Regionen ist vorgesehen, dass sie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren keine Entschädigung erhalten, wenn ihr Strom nicht eingespeist werden kann. Zudem sind regional differenzierte Baukostenzuschüsse und neue Regelungen zur Kapazitätsvergabe geplant. Die Umsetzung soll im Rahmen einer EEG-Novelle erfolgen.
BDEW fordert ausreichend Zeit zur Konsultation
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert zunächst ausreichend Zeit zur Konsultation. Wie Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt, sei es richtig, dass das Ministerium mit Hochdruck an Verbesserungen im Netzanschluss arbeite. Die Branche brauche jedoch den im Koalitionsvertrag zugesagten Raum für eine fundierte Bewertung. Aus Sicht des BDEW müssen wirtschaftliche Planbarkeit für Erzeuger und Netzbetreiber sowie ein möglichst geringer administrativer Aufwand gewährleistet bleiben. Kritisch sieht der Verband insbesondere das vorgesehene Drei-Prozent-Kriterium für kapazitätslimitierte Leitungsabschnitte und den damit verbundenen Wegfall von Redispatch-Ausgleichszahlungen für bis zu zehn Jahre. Für Projektierer erneuerbarer Anlagen drohe dadurch ein Verlust an Planungssicherheit, zumal standortgebundene Technologien wie die Windenergie an Land nur eingeschränkt ausweichen könnten. Grundsätzlich unterstützt der BDEW jedoch einen weiter vorangetriebenen Netzausbau, mehr Transparenz über Netzkapazitäten sowie regional differenzierte Baukostenzuschüsse. Der Regulierungsrahmen müsse so weiterentwickelt werden, dass auch vorausschauende Netzausbaumaßnahmen erleichtert und Genehmigungsverfahren – insbesondere in den Verteilnetzen – beschleunigt würden.
BEE warnt vor mangelnder Finanzierung neuer Projekte
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertet den Entwurf kritisch. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser zufolge greift die vorgesehene Einschränkung von Einspeise- und Anschlussvorrang in die Grundsystematik des EEG ein und gefährdet Investitions- und Planungssicherheit. Wenn Verteilnetzbetreiber jeweils eigene Verfahren zur Priorisierung von Netzanschlüssen entwickeln, drohten hunderte unterschiedliche Prozesse, was Transparenz und Planbarkeit erschwere. Besonders problematisch sei der geplante Redispatch-Vorbehalt in Gebieten mit mehr als drei Prozent Abregelung und der daran geknüpfte zehnjährige Entschädigungsverzicht. Dieser Zeitraum könne Finanzierungen für neue Projekte erheblich belasten. Zwar enthalte der Entwurf Ansätze für mehr Transparenz, etwa durch gemeinsame Internetplattformen und Informationspflichten zu Netzanschlusskapazitäten, doch fehlten aus Sicht des BEE verbindliche Durchsetzungsmechanismen. Heinen-Esser fordert daher eine Überarbeitung, die Netze als „Ermöglicher der Energiewende“ stärkt und den Ausbau erneuerbarer Energien nicht ausbremst.
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