VKU/BDEWStellungnahme zu neuen Gesetzentwürfen
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) hat das Bundeskabinett vergangenen Mittwoch, 13. Mai, zwei zentrale Vorhaben für Wärme- und Stromwende auf den Weg gebracht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewerten beide Gesetzentwürfe grundsätzlich positiv, fordern aber rasch verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Infrastruktur.
Nach Einschätzung des VKU bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Klarheit für die Wärmewende. Der Entwurf räume überbürokratische Vorgaben ab, etwa zu Übergangsfristen nach Heizungsausfällen, zu Wärmenetzanschlüssen oder zu Wasserstoff-Fahrplänen. Gleichzeitig warnt der Verband vor erheblichen Folgen für kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung. Die sehr kurze Anhörungsfrist reiche nicht aus, um die komplexen Wechselwirkungen mit anderen Regelwerken wie Wärmeplanungsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, EEG oder Energieeffizienzgesetz zu bewerten.
Paralleler Ausbau als kritisch
Der VKU sieht vor allem den parallelen Ausbau von Gas-, Strom- und Wärmenetzen kritisch. Kommunale Wärmepläne sähen vielerorts den Ausbau von Wärmenetzen vor, zugleich blieben Gasnetze bestehen und Stromnetze müssten für Wärmepumpen verstärkt werden. Drei parallele Wärmeinfrastrukturen seien weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch für Verbraucher bezahlbar. Der Verband fordert deshalb eine stärkere Verzahnung von Netzentwicklungsplanung und kommunaler Wärmeplanung sowie eine Biomethanstrategie und ein weiteres Wärmepaket mit Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, an der AVBFernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung.
Konsistentes Gesamtbild gefordert
Auch der BDEW bewertet das Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt für einfachere und verständlichere Regeln bei der Heizungsmodernisierung. Wie BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärt, müssten Dekarbonisierungspfad, Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung jedoch ein konsistentes Gesamtbild ergeben. Technologieoffenheit dürfe nicht dazu führen, dass wirtschaftlich sinnvolle Infrastrukturentscheidungen unterlaufen werden. Mehrfach-Infrastrukturen könnten die Kosten der Wärmeversorgung deutlich erhöhen.
Der Verband begrüßt zugleich, dass der Entwurf zentrale Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD aufgreift. Dazu zählen das Leitbild des Nullemissionsgebäudes, Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie und angepasste Effizienzanforderungen. Parallel beschlossene Änderungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bewertet der BDEW ebenfalls positiv, kritisiert aber die vorgesehene Mindestleistung von 2,2 Kilowatt für Ladepunkte als deutlich höher als die europäische AFIR-Vorgabe.
StromVKG als Beitrag zur Versorgungssicherheit
Beim StromVKG sehen beide Verbände einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Das Gesetz soll neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten schaffen, die einspringen, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichen. Der VKU warnt allerdings davor, dass das Ausschreibungsdesign kleinere und mittlere Unternehmen benachteiligen könnte. Hohe finanzielle Sicherheiten, praxisferne Vertragsstrafen und kostenintensive technische Vorgaben erschwerten insbesondere Stadtwerken die Teilnahme.
Zudem kritisiert der VKU die weiter ungeklärte Zukunft des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Betreiber neuer KWK-Anlagen müssten sich zwischen StromVKG und KWKG entscheiden, obwohl die angekündigte Verlängerung des KWKG weiter ausstehe. Das schaffe Unsicherheit und bremse Investitionen. Der Verband fordert außerdem eine ausgewogene regionale Verteilung neuer Kraftwerkskapazitäten, damit Nord- und Ostdeutschland beim Kohleausstieg nicht benachteiligt werden.
BDEW drängt auf erste Ausschreibungen
Der BDEW drängt darauf, das StromVKG nun schnell durch das parlamentarische Verfahren zu bringen, damit erste Ausschreibungen noch 2026 starten können. Investoren benötigten frühzeitig klare und rechtssichere Rahmenbedingungen, um neue Kraftwerke, Speicher oder Flexibilitätsoptionen wirtschaftlich kalkulieren zu können. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission müsse deshalb möglichst vor Beginn der Ausschreibungen vorliegen.
Außerdem spricht sich der Verband dafür aus, das sogenannte 10-1-10-Stunden-Kriterium für Langzeitkapazitäten beizubehalten. Anlagen sollen nach spätestens einer Stunde wieder verfügbar sein und anschließend zehn Stunden durchgehend Strom liefern können. Bei Anlagenpools solle diese Vorgabe jedoch für den Gesamtpool gelten. Wie der VKU fordert auch der BDEW verhältnismäßige Sicherheiten und Pönalen, damit kleinere Marktakteure nicht vom Kapazitätsmarkt ausgeschlossen werden.
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