Städtetag / VKUVerlässliche Regeln für die Wärmeplanung

Auch für Fernwärme fehlen rechtliche Grundlagen für Investitionen.
(Bildquelle: MVV Energie)
Der Deutsche Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben die Bundesregierung aufgefordert, in der Sommerpause ein Wärmepaket zu erarbeiten. Nach Angaben der Verbände sollen damit verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wärmewende geschaffen werden. Zudem verlangen sie eine höhere und langfristig gesicherte Förderung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des KfW-Programms 432 für die energetische Stadtsanierung im Bundeshaushalt 2027.
Grüne Gase als Option
Hintergrund ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das derzeit im Bundestag beraten wird. Nach Angaben des VKU ändern sich dadurch die Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung. Mit dem Wegfall der Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, könnten auch grüne Gase für Privathaushalte eine Heizoption werden. Die bestehenden Wärmepläne seien jedoch auf Grundlage des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt worden.
Eine Mitgliederbefragung des VKU zeigt nach Angaben des Verbandes, dass 29 Prozent der Stadtwerke ihre Wärmepläne überprüfen müssten, falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundlegend ändern. 71 Prozent sehen dagegen keinen unmittelbaren Anpassungsbedarf und halten die bestehenden Wärmepläne auch unter geänderten Voraussetzungen für tragfähig.
Wärmepläne als kommunale Erfolgsgeschichte
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, erklären: „Der Bund hat die Kommunen verpflichtet und wir haben geliefert. Die Wärmepläne sind eine kommunale Erfolgsgeschichte, weil sie alle beteiligten Akteure näher zusammengebracht hat und die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Option für klimaneutrales Heizen für jedes einzelne Stadtviertel ermittelt. Doch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändert die Bundesregierung die Spielregeln quasi in der Nachspielzeit. Das verunsichert viele Kommunen und Stadtwerke.“
Nach Angaben der Verbände fehlen außerdem weitere rechtliche Grundlagen für Investitionen. Genannt werden unter anderem eine Biomethanstrategie, eine Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB-Fernwärme-Verordnung), eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung sowie eine Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Auch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze sei bislang weder gesetzlich abgesichert noch aufgestockt worden.
Finanzierung ist eine große Herausforderung
Nach Angaben der Verbände stellt insbesondere die Finanzierung eine große Herausforderung dar. Kommunen verzeichneten hohe Defizite, während Stadtwerke ihre Investitionen deutlich erhöhen müssten. Der jüngste Förderstopp beim KfW-Programm 432 erschwere die Planungen zusätzlich. Das Programm sollte nach Auffassung von Städtetag und VKU verlängert werden. Zudem sprechen sich die Verbände für eine bessere Abstimmung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aus. Dort, wo Kommunen Wärmenetze ausbauen oder verdichten wollen, sollten Wärmepumpen nach ihrer Auffassung nicht mehr gefördert werden.
Zum Abschluss erklären Schuchardt und Liebing: „Jeder Fördereuro hilft, die Kosten für den Infrastrukturaus- und -umbau zu senken und die Strom-, Fernwärme- oder Gasnetzkunden nicht über Gebühr zu belasten. Die Wärmewende muss bezahlbar sein, damit sie gelingt. Wärmepläne leisten einen wichtigen Beitrag zur Bezahlbarkeit, weil sie die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Heizart samt dazugehöriger Infrastruktur auf dem gesamten Stadtgebiet ermitteln.“
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