Sonntag, 7. Juni 2026

EnergiepolitikEine Frage der Gerechtigkeit

[16.06.2014] Der Vorstoß, Eigenstromversorger mit bis zu 40 Prozent an der Ökostromumlage zu beteiligen, stößt bei Verbänden wie Unternehmen auf herbe Kritik: Unsozial und unökonomisch, lautet der Vorwurf – doch es gibt auch positive Stimmen.
Die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung plant, alle Eigenstromerzeuger künftig mit einer Abgabe von 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten.

(Bildquelle: BSW-Solar)

„Der größte Rollback seit Beginn des Klimaschutzes in Deutschland“, „ein Schlag gegen die erneuerbaren Energien“, „ein wirtschaftspolitisches Eigentor“ – die Empörung gegenüber den Plänen der Bundesregierung über eine mögliche Ökostromabgabe in Höhe von 40 Prozent für Eigenstromerzeuger ist groß. Warnende Stimmen kommen vor allem aus der Solarbranche: So geht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) davon aus, dass mit der geplanten „Sonnensteuer“ kaum noch Investitionen in neue Solarstromanlagen und Speichersysteme getätigt werden. Die Ausbauziele der Bundesregierung im Bereich der Photovoltaik seien dadurch gefährdet. „Wer Klimaschützer derart bestraft, wird die Energiewende gegen die Wand fahren“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Ähnlich sieht es auch Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens IBC Solar: Die einheitliche Belastung wäre für die erneuerbaren Energien ein herber Rückschlag und gleichzeitig „ein Rettungsprogramm für dreckige Kohlekraftwerke, die komplett von der EEG-Umlage befreit bleiben sollen.“ Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) hat sich ebenfalls gegen die Pläne der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag gestellt. Gerade kleine Anlagen müssten vielmehr auch weiterhin von der Abgabepflicht ausgenommen werden. „Der Aufwand, den Eigenverbrauch zu erfassen und die EEG-Umlage einzutreiben, ist gerade bei kleineren Photovoltaikanlagen deutlich höher als der mögliche Ertrag“, so Untersteller. Für solche Unternehmen würden sich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Solaranlagen nicht mehr rechnen, ihr Ausbau würde damit faktisch zum Erliegen kommen. Hilfestellung erhält er vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Aus Sicht des Verbandes ist die Wirtschaftlichkeit der Anlagen massiv gefährdet. Aus diesem Grund sollte die Bagatellgrenze unbedingt erhalten bleiben.
Doch nicht alle teilen diese Befürchtungen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert sich grundsätzlich positiv zu dem Vorstoß der Bundesregierung: Sie seien ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen Regelungen bei der Eigenstromerzeugung hätten zu erheblichen volkswirtschaftlichen Ineffizienzen geführt. „Sie führen zudem zu sozialer Ungerechtigkeit. Denn Mieterhaushalte oder alle diejenigen, die sich keine Eigenerzeugungsanlage leisten können, zahlen höhere Umlagen“, sagt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Eine weiterhin geltende Begünstigung der Eigenstromerzeugung würde erhebliche Gefahren für eine stark steigende EEG-Umlage bergen. „Daher sollen künftig alle Stromverbraucher, die die Infrastruktur des Energieversorgungssystems nutzen, adäquat an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden“, so Müller.





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