Freitag, 19. Dezember 2025

KommunalrichtlinieMehr Anreize für Klimaschutz

[06.12.2016] Die Kommunalrichtlinie eröffnet neue Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen. So können etwa Sportvereine Energiesparmaßnahmen fördern lassen. Ebenfalls neu: Kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderschwerpunkte antragsberechtigt.
Ehrgeizige Klimaziele: Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Triebhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden.

Ehrgeizige Klimaziele: Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Triebhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden.

(Bildquelle: creativ collection Verlag/PEAK Agentur für Kommunikation)

Die Klimaziele der Bundesregierung sind ehrgeizig: Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden, bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent. Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Seit 2008 wurden rund 3.300 Kommunen in rund 9.300 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Seit dem 1. Juli 2016 bietet die Erweiterung der Kommunalrichtlinie nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten und schafft zusätzliche Anreize für Kommunen und lokale Akteure, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Ein Engagement, das sich mehrfach lohnt: Klimaschutzinvestitionen helfen nicht nur dem Klima, sondern entlasten auch dauerhaft den kommunalen Haushalt und tragen zur Wertschöpfung vor Ort bei. Auch finanzschwache Kommunen müssen Investitionen für Klimaschutz nicht scheuen, denn sie erhalten eine erhöhte Förderung.

Green IT wird unterstützt

Kühlung und Stromversorgung sind für rund die Hälfte des Energieverbrauchs eines Rechenzentrums verantwortlich. Große Potenziale zur Einsparung von CO2-Emissionen liegen daher in der Optimierung der bestehenden Infrastruktur sowie dem Einsatz energiesparender Hardware-Komponenten. Verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren werden seit dem 1. Juli 2016 vom Bundesumweltministerium gefördert. Einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten Antragsteller beispielsweise für die Einführung der Nutzung freier Kühlung, einer Wärmestromführung, der Abwärme-Nutzung oder einer Bedarfssteuerung. Auch der Ersatz einzelner oder mehrerer Hardware-Komponenten wie Server, Kälteanlagen, Kühlsysteme und effiziente Netzteile, die die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel einhalten, ist förderfähig. Kindertagesstätten, Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine erhöhte Förderquote von bis zu 50 Prozent.
Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Gefriergeräte, so genannte weiße Ware, verbrauchen je nach Effizienzklasse sehr viel Energie. Im Durchschnittshaushalt entfallen etwa 40 Prozent der gesamten Energiekosten auf Waschen, Trocknen, Kühlen, Spülen und Kochen. In Schulküchen und Kitas fällt dieser Anteil häufig noch höher aus. Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium daher einen neuen Förderschwerpunkt eingeführt: Werden in Schul- und Lehrküchen sowie in Kitas Elektrogeräte, die älter als zehn Jahre sind, gegen Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse (derzeit A+++) gemäß EU-Label ausgetauscht, übernimmt der Bund bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Ebenfalls bezuschusst wird der Austausch von Elektroherden und Konvektomaten (Heißluftdämpfern). Die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts ist nachzuweisen.
Gute Nachrichten gibt es für gemeinnützige Sportvereine: Mit der Erweiterung der Kommunalrichtlinie können auch sie erstmals einen Zuschuss für die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Attraktive Förderquoten erhalten Sportvereine beispielsweise für den Austausch ineffizienter Lüftungsanlagen (bis zu 35 Prozent) oder die Umrüstung auf LED bei der Innen- und Hallenbeleuchtung (bis zu 40 Prozent) oder der Außenbeleuchtung (bis zu 30 Prozent). Weitere investive Maßnahmen wie der Austausch alter Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen oder der Einbau einer Gebäudeleittechnik werden mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent gefördert.
Für mehrheitlich kommunale Unternehmen hat sich die Förderung ebenfalls verbessert. Sie sind mittlerweile für den Großteil aller Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Dazu gehören neben der Erstellung und Umsetzung verschiedener Klimaschutzteilkonzepte auch alle investiven Maßnahmen der Kommunalrichtlinie.

Verbesserte Förderung

Einstiegsberatung, Klimaschutzkonzepte und KlimaschutzManagement werden weiterhin gefördert. Die Einstiegsberatung bietet Kommunen, die ganz am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, die Möglichkeit eines strukturierten Einstiegs mithilfe externer Berater. Klimaschutzkonzepte und themenbezogene Teilkonzepte (etwa für nachhaltige Mobilität, Green IT oder Industrie- und Gewerbegebiete) helfen, die unterschiedlichen Potenziale für den Klimaschutz vor Ort zu identifizieren. Und um den Klimaschutz dauerhaft vor Ort zu verankern, können Kommunen ihr Personal mit professionellen Klimaschutz-Managern verstärken. Diese begleiten die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte, organisieren Beteiligungsprozesse und sind für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Für modellhafte Klimaschutzmaßnahmen, die mindestens 70 Prozent CO2-Emissionen einsparen, können die Klimaschutz-Manager Zuschüsse von bis zu 50 Prozent beantragen.
Beliebt bei Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen ist die Förderung so genannter Energiesparmodelle. Das Prinzip ist einfach: Vermindern die Nutzer und Träger der Einrichtungen die CO2-Emissionen durch einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme, erhalten sie zum Beispiel einen Anteil an der Energiekosteneinsparung.
#bild2 Moderne LED-Lichtsysteme können gegenüber herkömmlichen Leuchten bis zu 80 Prozent der CO2-Emissionen einsparen. Seit Oktober 2015 wird die Umrüstung auf LED vom Bundesumweltministerium bezuschusst. Die Fördersätze betragen für die Außenbeleuchtung 20 und 25 Prozent in Verbindung mit einer Steuer- und Regelungstechnik sowie für LED-Lichtsignalanlagen und die LED-Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 30 Prozent. Für die Erneuerung und den Austausch von Lüftungsanlagen können Zuschüsse von bis zu 25 Prozent beantragt werden. Fortgeführt wird zudem die Unterstützung von Maßnahmen im Mobilitätsbereich mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Dazu gehören die Errichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen oder der Lückenschluss von Radwegen. Des Weiteren fördert der Bund die Stabilisierung von stillgelegten Abfalldeponien zur Reduzierung der Methanbildung mit bis zu 50 Prozent.
Besonders attraktive Förderquoten gelten für finanzschwache Kommunen, beispielsweise von bis zu 90 Prozent für die Erstellung oder Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. Auch Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten erhalten erhöhte Förderquoten für ausgewählte Klimaschutzinvestitionen. Neben Kommunen richtet sich die Kommunalrichtlinie auch an andere Institutionen, wie Bildungseinrichtungen, Sportvereine, kommunale Unternehmen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Anträge auf Förderung können jeweils vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres gestellt werden. Ganzjährig können Anträge eingereicht werden für das Klimaschutz-Management, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutz-Management und die ausgewählte Maßnahme sowie für Energiesparmodelle an Schulen und Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sportstätten sowie für das Starterpaket im Rahmen der Energiesparmodelle.

Greta Link und Benjamin Kroupa arbeiten im Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin.


Stichwörter: Klimaschutz, Förderung, Politik


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