Sonntag, 28. Juni 2026

Schleswig-HolsteinSolar-Erlass erleichtert Planung

[11.10.2024] Der Solar-Erlass soll den Kommunen in Schleswig-Holstein als Leitfaden bei der Planung und Genehmigung von Freiflächen-Solaranlagen dienen. Die Landesregierung hat den Erlass nun grundlegend überarbeitet.
Das Bild zeigt Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Jetzt haben unsere Kommunen im Land wieder eine gute und klare Planungsgrundlage.“

(Bildquelle: Frank Peter)

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat den „Erlass über Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen“, kurz Solar-Erlass, umfassend überarbeitet und veröffentlicht. Ziel des Erlasses ist es, den Kommunen des Landes eine klare Grundlage für die Planung und Genehmigung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich an die Hand zu geben. 

Die Neufassung berücksichtige insbesondere das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerte überwiegende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein weiterer zentraler Punkt sei die Neuregelung der Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, insbesondere entlang von Autobahnen, Schienenwegen und im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben.

Der Erlass gibt einen Überblick über die für die Bauleitplanung und Genehmigung von Freiflächensolaranlagen relevanten Rechtsnormen und fachlichen Aspekte. Darüber hinaus werden konkrete Planungsempfehlungen für die Gestaltung solcher Anlagen sowohl im Bereich der Photovoltaik als auch der Solarthermie gegeben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Lenkung des Ausbaus in geeignete Gebiete gelegt. Weitere zentrale Aspekte, die im Erlass behandelt werden, sind unter anderem die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf Deponien, die Planung von Agrar- und Moor-PV sowie die Vereinbarkeit mit naturschutzfachlichen Belangen und dem Schutz hochwertiger Ackerböden.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU): „Da die Bundesregierung kürzlich umfangreiche Gesetzesänderungen beschlossen hat, die für die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen maßgeblich sind, wollten wir den Solar-Erlass überarbeiten und anpassen. Jetzt haben unsere Kommunen im Land wieder eine gute und klare Planungsgrundlage“.

Auch Umweltminister Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte sich zum überarbeiteten Solar-Erlass: „Schleswig-Holstein wird ab 2040 das erste klimaneutrale Industrieland sein. Dafür brauchen wir viel Strom aus erneuerbaren Energien. Die Landesregierung hat jetzt die Weichen für einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie gestellt, damit die Kommunen besser planen und ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Schleswig-Holstein leisten können.“





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