Mittwoch, 18. März 2026

MainovaZweite Klage gegen RWE-E.ON-Fusion

[01.02.2021] Mainova hat zusammen mit weiteren zehn Energieversorgern eine zweite Nichtigkeitsklage beim EuG gegen den Zusammenschluss von RWE und E.ON eingereicht. Der VKU unterstützt die Klage.
Mainova klagt mit zehn anderen Energieversorgern erneut gegen die Fusion von E.ON und RWE.

Mainova klagt mit zehn anderen Energieversorgern erneut gegen die Fusion von E.ON und RWE.

(Bildquelle: Mainova)

Mainova hat am 29. Januar 2021 eine zweite Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Fusion von RWE und E.ON eingereicht. Wie zehn weitere Kläger auch will das Unternehmen laut eigener Angabe den faktischen Wegfall des Wettbewerbs zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und E.ON nicht hinnehmen (wir berichteten). Die Aufteilung des Energiemarktes zwischen zwei Unternehmen sei schädlich für den Wettbewerb und damit schädlich für die Verbraucher. „Durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an E.ON kann zusätzlich Einfluss auf die immer bedeutender werdende Vermarktung von erneuerbar erzeugtem Strom genommen und dieser dem wettbewerblichen Vertrieb durch andere Versorger vorenthalten werden“, sagt der Mainova-Vorstandsvorsitzende Constantin H. Alsheimer.
Nachdem sich Mainova bereits im Mai 2020 gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE wandte, greift die nun beim EuG eingereichte Nichtigkeitsklage laut dem Unternehmen den zugunsten von E.ON verabredeten Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an. Damit liegen insgesamt (mindestens) 22 Nichtigkeitsklagen beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Die Nichtigkeitsklage richte sich gegen die Großfusion von RWE und E.ON, mit der die beiden ehemaligen Rivalen auf Augenhöhe den deutschen Energiemarkt unter sich aufteilen und jeglichen Wettbewerb untereinander einstellen. RWE wurde exklusiv die Wertschöpfungsstufe Erzeugung mit allen wesentlichen E.ON-Assets in diesem Bereich zugeschlagen, was die Kommission gebilligt (Fall M.8871) und die Klägerin zusammen mit weiteren zehn Unternehmen bereits mit separater Nichtigkeitsklage vom 27. Mai 2020 angegriffen hat. Im Gegenzug erhielt E.ON mit der ehemaligen RWE-Tochter Innogy die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft. Auch dies billigte die Kommission (Fall M.8870). Diese Freigabe greife Mainova und die anderen zehn Unternehmen des Energiemarkts mit der jetzigen Klage an.
„Wir haben großes Verständnis für die agierenden elf Stadtwerke und regionalen Energieversorger, die nun mit einer weiteren Klage gegen den komplexen RWE/E.ON Deal vorgehen wollen. Ihr Vorgehen ist nachvollziehbar und konsequent“, erklärt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Die Auflagen der Kommission, unter der die Fusion gestattet wurde, würden den beachtlichen wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerade auf dem nationalen Markt nicht gerecht. Die Fusion schaffe Nachteile für den dringend notwendigen Transformationsprozess der Energiewende und führen zu einer Wettbewerbsverzerrung. „Oder in der Sprache des Sports ausgedrückt: Die beiden nationalen Champions tragen zwar äußerlich unterschiedliche Trikots, haben aber mit gleichem Trainerteam und gleicher Taktik. Was vielleicht wie ein echtes Turnier wirkt, ist in Wahrheit nur ein Showkampf. Ein Freundschaftsspiel, bei dem es nur um Zuschauererlöse, nicht aber um echten Wettbewerb geht“, so Liebing weiter. Mit Mainova klagen eins energie in sachsen, enercity, der EnergieVerbund Dresden, GGEW, Naturstrom, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, EVH, die GWS Stadtwerke Hameln, die Stadtwerke Leipzig sowie TEAG Thüringer Energie.



Stichwörter: Politik, RWE, EuG, Fusion, Mainova, VKU


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