Sonntag, 5. Mai 2024

BNetzA:
Netzentwicklungsplan 2024 liegt vor


[5.11.2014] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern die überarbeiteten Entwürfe des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans für das Jahr 2024 erhalten.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Entwürfe des Netzentwicklungsplans 2024 vorgelegt. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die überarbeiteten Entwürfe des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans enthält die Ausbaumaßnahmen des Übertragungsnetzes, die aus Sicht der ÜNB für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung notwendig sind. Wie die Übertragungsnetzbetreiber mitteilen, hat sich der hohe Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland bestätigt und soll im Wesentlichen über die bereits im Bundesbedarfsplan bestätigten Höchstspannungsleitungen gedeckt werden.
Aus Sicht von Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), verdeutlicht der Entwurf zum Netzentwicklungsplan die Notwendigkeit zum Bau neuer Stromtrassen. „Damit der Strom vor allem aus dem Norden in die Verbrauchszentren Richtung Süden transportiert werden kann, brauchen wir neue Stromleitungen in Deutschland. Die neuen Planungen zeigen insbesondere, dass die umstrittenen Stromleitungen Südost (von Sachsen-Anhalt bis nach Bayern) und Südlink (Nordsee bis Nähe Heilbronn) gebaut werden sollten, um den erneuerbar erzeugten Strom dorthin zu transportieren, wo in Zukunft Kapazitäten von Kernkraftwerken wegfallen werden.“ Der BDEW appelliere daher an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und weitere politisch bedingte Verzögerungen zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur will die überarbeiteten Entwürfe nun sorgfältig prüfen. Die Konsultation des Netzentwicklungsplans für das Jahr 2024 soll erst beginnen, wenn die BNetzA im Zuge der Prüfung eine erste Bewertung der geänderten Vorhaben vornehmen konnte. Damit sei nicht vor Februar 2015 zu rechnen. (ma)

http://www.bundesnetzagentur.de
http://www.bdew.de

Stichwörter: Politik, Netze, BNetzA, BDEW, ÜNB

Bildquelle: Amprion GmbH

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