[11.5.2015] Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zügig zu reformieren. Zuspruch kommt aus der kommunalen Energiewirtschaft.
In einer Sitzung am vergangenen Freitag (8. Mai 2015) hat der Deutsche Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des KWKG vorzulegen. Laut Bundesrat sollen hocheffiziente KWK-Bestandsanlagen gesichert sowie Investitionssicherheit für den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen geschaffen werden. Der Entschließungsantrag sieht unter anderem die Einhaltung des Ziels vor, bis zum Jahr 2020 einen KWK-Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen. Dabei soll nach Auffassung der Länderkammer die bestehende Fördersystematik beibehalten werden.
Von zentraler Bedeutung
Gefördert werden sollen nach dem Willen des Bundesrats auch die hocheffizienten Bestandsanlagen. Gleichzeitig sollen die Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen sowie der Förderdeckel im KWKG insgesamt angehoben werden. „Damit folgt der Bundesrat vielen Forderungen, die die Energiebranche bereits im Sommer 2014 formuliert hat“, kommentiert Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Klar ist: Die in den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagene Zuschlagserhöhung und das eingeräumte Budget im KWKG reichen nicht aus, um die Ziele zu erreichen.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) müsse hier deutlich nachbessern, so Müller. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Forderung des Bundesrats: VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck appelliert an die Bundesregierung sowie die Regierungsfraktionen zeitnah zu einer politischen Einigung zu kommen. Die Novelle des KWKG sei für die kommunale Energieversorger von zentraler Bedeutung: „Die Stadtwerke wollen auch weiterhin einen Beitrag zum Klimaschutz in der Wärmeversorgung leisten. Hierfür benötigen sie aber schnell stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, da Investitionsentscheidungen für die kommende Heizperiode anstehen“, sagt Reck. Der VKU hatte erst kürzlich in einem Positionspapier für eine zügige Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geworben (
wir berichteten).
(ma)
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