[7.10.2015] Die mecklenburg-vorpommerische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windparks beschlossen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks beschlossen. Damit ist nach Angaben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung der Weg frei für die Verabschiedung im parlamentarischen Verfahren. Mit dem Gesetz sollen Projektträger dazu verpflichtet werden, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen. 20 Prozent der Anteile dieser Gesellschaft sollen den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung angeboten werden. Ein Anteil soll dabei maximal 500 Euro kosten. Kaufberechtigt sind Anwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um den Standort eines Windrads haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbarkommunen im Fünfkilometerradius. Betroffen von der neuen Gesetzeslage sind alle Windkraftanlagen, die einer Genehmigung durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) unterliegen. Für Gemeinden, die keine Anteile erwerben möchten, kann alternativ eine jährliche Ausgleichsabgabe vereinbart werden. Auch hat der Investor die Möglichkeit, Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. So können etwa Gewinne von bis zu zehn Prozent an eine Bank übertragen werden, welche den Bürgern entsprechende Sparbriefe und Festgeldanlagen anbietet. Eine Verzinsung würde dann mit den Gewinnen aus dem Windpark erfolgen und läge damit deutlich über den aktuellen marktüblichen Sätzen, so das Ministerium. „Wir betreten absolutes gesetzliches Neuland“, sagt Energieminister Christian Pegel (SPD). „Aber wir sind sicher, damit das Richtige zu tun. Die Menschen wollen die Energiewende. Und zu Recht wollen sie davon auch direkt profitieren. Mit unserem Gesetz ermöglichen wir dies. Und so, davon bin ich überzeugt, werden wir die grundsätzliche Zustimmung zur Energiewende auch weiter steigern können.“
(me)
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