[21.4.2016] Einen Entwurf zur Novelle der Anreizregulierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jetzt vorgelegt und damit den Konsultationszeitraum eröffnet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat bereits Kritik geübt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Konsultation zum Entwurf der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung gestartet. Stellungnahmen sind nach Angaben des Ministeriums bis zum 3. Mai 2016 möglich. Der Entwurf besteht aus drei zentralen Bausteinen: Kapitalkostenabgleich, wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize sowie Verfahrensregeln und Transparenzvorgaben. Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), äußerte sich bereits kritisch zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Verordnung führe an einigen Punkten zu einem noch schärferen Kostensenkungsdruck. Dies sei mit Blick auf die notwendigen Investitionen in die Verteilnetze von bis zu 50 Milliarden Euro bis zum Jahr 2032 kontraproduktiv. Es dürfe außerdem nicht passieren, dass bereits getätigte Investitionen der Verteilnetzbetreiber entwertet werden. Dieser Effekt würde sich einstellen, wenn, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, der so genannte Sockelbetrag abgeschafft würde. Positiv sei, dass der Entwurf zumindest teilweise die Bedingungen für künftige Investitionen der Verteilnetzbetreiber verbessert. „Dies ist angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs im Verteilnetz ein Fortschritt. Hierfür hat sich der BDEW in den vergangenen Jahren intensiv eingesetzt. Verteilnetzbetreiber sollen künftig ihre Investitionskosten in dem Jahr refinanzieren dürfen, in dem sie in ihre Netze investiert haben“, begrüßte Weyand die Neuerung.
(an)
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