[2.5.2016] Zwei Wochen lang hatten die Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen zum EEG-Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einzureichen.
Die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist abgeschlossen. Nach einer knapp zweiwöchigen Frist liegen die Stellungnahmen nun auf dem Tisch. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstreicht in einer Meldung seine Unterstützung für das Ausschreibungsverfahren. Der Wettbewerb um den Förderzuschlag werde die Kosteneffizienz erhöhen, was ein wichtiger Schritt für die Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt darstelle. Mit der Windenergieformel könne es zwar gelingen, den von der Politik vorgesehenen Zubaukorridor von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 einzuhalten, dabei sei es jedoch absurd und wirtschaftlich fatal, wenn die günstigste Erzeugungsart – Windenergie an Land – ausgebremst würde. Deshalb spricht sich der BDEW dafür aus, auch Photovoltaik-Dachanlagen in den Korrekturpfad einzubeziehen. Eine entsprechende Anpassung der Windenergieformel habe der Verband bereits erarbeitet. Für die effiziente Bewirtschaftung von Netzengpässen empfiehlt der Branchenverband Anreize für Letztverbraucher sowie Speicherbetreiber zu setzen, damit diese im Fall eines Netzengpasses den überschüssigen Strom aufnehmen.
Sektorenkopplung voranbringen
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hält hingegen deutliche Korrekturen am Referentenentwurf für erforderlich. So müsse etwa der Ausbau der erneuerbaren Technologien dynamisiert, die Sektorenkopplung vorangebracht und Flexibilitäten im System unterstützt werden. Den Ausbau der Erneuerbaren bei der Stromerzeugung zu deckeln, bezeichnet der BEE hingegen als mutlos. Die Bundesregierung müsse den Ausbau vielmehr positiv flankieren und das erforderliche Ziel für den Strommarkt auf 60 Prozent Erneuerbare bis 2025 anheben. Für die Biomasse sei zudem eine zügige Nachfolgeregelung notwendig. Außerdem müsse ein moderater Ausbau an Bioenergieanlagen gefördert werden. Aufgrund des schwachen Solarmarktes hält es der BEE außerdem für tragbar, die Ausschreibungsmenge für Freiflächenanlagen auf 1.000 Megawatt (MW) zu erhöhen. Auch begrüße man den Verzicht auf Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen, wie es auch die De-minimis-Regel der EU-Kommission vorsieht. Dies begünstige die Umsetzung von Mieterstromkonzepten. Zudem fordert der Bundesverband einen kontinuierlich dynamischen Ausbau der Windenergie an Land und ein stabiles Mengengerüst für die Offshore-Windenergie. Dazu seien Mindestausschreibungsmengen von 2.500 MW netto unumgänglich. Bei der Offshore-Windkraft bedürfe es eines verlässlichen Ausbaukorridors von 900 MW jährlich. Um Bürgerenergieprojekte weiter möglich zu machen, erwarte man die Nutzung der von der EU-Kommission konkretisierten De-minimis-Regelung für Projekte von bis zu 18 MW bei Wind an Land. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) schließt sich in weiten Teilen der vom BEE geäußerten Kritik an. Und bemängelt: Obwohl die Ausbauziele der Bundesregierung bei der Photovoltaik (PV) bereits in den vergangenen zwei Jahren deutlich verfehlt wurden, sehe der Gesetzesentwurf keine wirksamen Maßnahmen zur Belebung der Solarnachfrage vor. Durch den aktuellen EEG-Entwurf werde der eigens formulierte Errichtungskorridor für PV-Anlagen in Höhe von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (GW) pro Jahr nicht erreicht. Die DGS fordert zudem die verstärkte Förderung von IKT-getriebenen EE-Verbundlösungen – Stichwort Sektorenkopplung – anstelle der bisherigen Förderung von Einzeltechnologien.
EEG-Mechanismus fortschreiben
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) bemängelt die pauschalisierte Festsetzung der zehn Kilowattgrenze für Strom aus Stromerzeugungsanlagen, da standardiesierte PV-Aufdachanlagen im Einfamilienhausbereich nicht mit KWK-Anlagen gleichzusetzen seien. Außerdem sieht der Verband die rechtliche Gleichstellung von Kundenanlagen und der Eigenversorgung als notwendig an. Ansonsten sei die Etablierung von Mieterstrommodellen erschwert. Die Zubaugrenze von 100 MW pro Jahr brutto für Biomasse müsse außerdem auf 100 MW netto angehoben werden. Da das im EEG 2014 festgelegte Ziel von 100 MW Strom aus Biomasse für das Jahr 2015 deutlich verfehlt wurde, müssten hier neue Anreize geschaffen werden. Bei Ausschreibungen für Biomasseanlagen müsse zudem der Höchstgebotspreis von 14,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben werden. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat indessen 36 Paragrafen und zwei Anlagen angemahnt. Der BWE weist erneut darauf hin, dass er den Systemwechsel zu Ausschreibungen ablehnt und plädiert stattdessen für die Fortschreibung des erfolgreichen EEG-Mechanismus. Zwingend erforderlich sei es vor allem, das Ausbauziel aus dem EEG 2014 mit einem jährlichen Volumen von 2.500 MW netto für Wind an Land zu bestätigen. Auch der BWE plädiert dafür, die Nutzung der EU-Ausnahmeregelung für Bürger-Windprojekte mit bis zu 18 MW aufzunehmen.
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