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Digitalisierung der Energiewende:
Gesetzentwurf beschlossen


[23.6.2016] CDU/CSU und SPD haben jetzt den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende gegen die Oppositionsparteien beschlossen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat jetzt den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für das Gesetz stimmten, lehnten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ab. Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hatten die Koalitionsfraktionen zuvor noch einen Änderungsantrag gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt. Durch das Gesetz sollen Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander verknüpft werden. Entsprechend enthält der Gesetzentwurf technische Vorgaben für intelligente Messsysteme, so genannte Smart Meter. Auch der Datenschutz und das Thema Interoperabilität werden verbindlich geregelt. Den Verbrauchern sollen Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Grundsätzlich könnten durch die gesetzlichen Änderungen für Privathaushalte Mehrkosten in Höhe von 100 Euro pro Jahr entstehen. Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen. Mit den vorgenommenen Änderungen wolle man vor allem die gewachsene Bedeutung der Elektromobilität berücksichtigen. Außerdem erstrecke sich der gesetzliche Rahmen jetzt auch auf Neuanlagen zwischen einem und sieben Kilowatt. (me)

http://www.bundestag.de

Stichwörter: Politik, Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, Ausschuss für Wirtschaft und Energie



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