Freitag, 26. April 2024

Sachsen-Anhalt:
Artenschutz versus Windkraft


[24.2.2017] In Sachsen-Anhalt wird derzeit das Thema Artenschutz versus Windkraft neu verhandelt. Per Landtagsbeschluss hatte man die Landesregierung beauftragt eine Leitlinie zu erstellen, nach mehreren Überarbeitungen geht diese nun erneut in die Verbändeanhörung.

Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, hat jetzt in Magedeburg die überarbeiteten Eckpunkte der Leitlinie Artenschutz an Windenergieanlagen vorgestellt. Den Auftrag zur Erstellung einer solchen Leitlinie wurde der Landesregierung per Landtagsbeschluss im Januar 2015 erteilt, heißt es in einer Pressemeldung der Staatskanzlei. Seitdem habe es mehrere Entwürfe gegeben. Im vergangenen Jahr wurden zuletzt die Ergebnisse einer Studie zur Ermittlung von Kollisionsraten von Vögeln, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben hatte, in die Leitlinie eingearbeitet. Dalbert erläutert: „Es gilt die unterschiedlichen Interessen der Naturschutzverbände und der Windanlagenbetreiber unter einen Hut zu bringen. Dabei gute Kompromisse zu erzielen, bedarf des Dialogs und der Moderation.“ Der jetzt vorliegende Entwurf gehe erneut in die Verbändeanhörung.
Die vorliegende Leitlinie enthält:
- Listen der besonders schutzwürdigen Brut- und Rastvogelarten
- Liste betroffener Fledermausarten
- Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung
- Ablauf und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Untersuchungsumfang Avifauna
- Untersuchungsumfang Fledermäuse
Damit verbunden seien klare Handlungsempfehlungen für die Genehmigungsbehörden zum Umgang mit den Abstandsempfehlungen. Gleichzeitig werde das Einzelfallprinzip noch stärker herausgestellt. Betreiber von Windparks sollen mithilfe der Leitlinie eine größere Rechtssicherheit erhalten. (me)

http://www.presse.sachsen-anhalt.de

Stichwörter: Politik, Windenergie, Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert



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