[18.4.2017] Für die erste Ausschreibungsrunde Windenergie an Land wurde für 988,5 Megawatt eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz gemeldet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 800 Megawatt.
Für die erste Ausschreibungsrunde Wind an Land können bis einschließlich 2. Mai 2017 Gebote abgegeben werden. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 10. April 2017 an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Die Bundesnetzagentur hat jetzt darüber informiert, dass im Januar 2017 insgesamt 20,5 Megawatt und vom 1. Februar 2017 bis zum 10. April 2017 weitere 495 Megawatt genehmigte Projekte gemeldet worden sind. Hinzu kommen 475 Megawatt mit einer vor dem 1. Januar 2017 erteilten Genehmigung. Damit stehen mindestens 988,5 Megawatt für die erste Ausschreibungsrunde bereit. Da Bürgerenergiegenossenschaften von der Meldepflicht nicht betroffen sind, ist noch unklar, wie viele Bürgerenergieprojekte an der Ausschreibung teilnehmen werden.
Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie sagt: „Für die erste Ausschreibungsrunde steht ein ausreichend hohes Volumen für eine wettbewerbliche Ermittlung der Vergütung bereit. Angesichts der langen Planungszeiten bei der Windenergie an Land von durchschnittlich fünf Jahren und den damit verbundenen enormen Vorlaufkosten werden alle Projektträger versuchen, einen Zuschlag zu erzielen, um anschließend die Projekte zügig umsetzen zu können. Nicht abzuschätzen ist, wie die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften genutzt werden.“
(me)
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