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Mieterstrom:
Gesetzentwurf beschlossen


[27.4.2017] Die Bundesregierung hat jetzt den Mieterstromgesetzentwurf verabschiedet, demzufolge künftig ein Zuschlag für Mieterstromprojekte gezahlt werden soll. Grundsätzlich begrüßt die Branche den Entwurf, warnt aber auch vor neuen Ungerechtigkeiten bei den Netzentgelten.

Photovoltaik-Module liefern Mieterstrom im Hagellocher Weg in Tübingen. Das Bundeskabinett hat jetzt den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte: „Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende. Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein.“ Zwar könne ein Vermieter schon heute Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder einem BHKW im Keller eines Mietshauses an seine Mieter verkaufen, dies rechne sich aber für die meisten Vermieter nicht.
Diese Lücke soll jetzt mit der Einführung eines Mieterstromzuschlags geschlossen werden. Damit soll Mieterstrom vorausssichtlich noch in diesem Jahr förderfähig werden, so die Ministerin. Die Höhe des Zuschlags werde sowohl von der Größe der Solaranlage als auch dem Photovoltaik-Zubau insgesamt abhängen und liege voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/Kilowattstunde (Cent/kWh) und 2,75 Cent/kWh. Pro Jahr soll eine Leistung von 500 Megawatt gefördert werden. Der Zuschlag werde dabei über die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) finanziert.
Die Förderung ist auf Wohngebäude begrenzt, sodass 40 Prozent der Gebäudefläche Wohnfläche sein muss. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und wie bisher nach dem EEG vergütet. Der Vorteil für Mieterstrom ergibt sich dabei aus dem Umstand, dass beim Strombezug keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen oder Stromsteuer anfallen, da dieser erst gar nicht ins Netz eingespeist wird. Lediglich die EEG-Umlage muss in voller Höhe bezahlt werden. Auf diese Weise profitieren Mieter und Vermieter gleichermaßen von billigerem Strom. Zum Schutz der Mieter wurde außerdem ein Höchstpreis von 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs festgelegt. Der Gesetzentwurf stellt außerdem sicher, dass Mieter ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen und nicht länger als ein Jahr an einen Mieterstromvertrag gebunden werden dürfen.
Laut einem vom BMWi beauftragten Gutachten (wir berichteten) umfasst das Potzenzial für Mieterstrom 3,8 Millionen Wohnungen in Deutschland. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab zudem, dass sich 66 Prozent der Mieter vorstellen können, Mieterstrom zu beziehen.

Gut, aber Nachbesserungen notwendig

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt grundsätzlich den Entwurf, weist jedoch darauf hin, dass die geplante Mieterstromförderung Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit aufwerfe. Um auch in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen, müsse deshalb das Umlagen- und Entgeltsystem grundlegend überarbeitet werden. Außerdem warnt der Verband in einer aktuellen Meldung davor, dass das Gesetz eine Ungleichbehandlung von Wohnungswirtschaft und Energieversorgungsunternehmen nach sich ziehen könne. Die Energiewirtschaft dürfe jedoch vor allem im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Lieferantenpflichten nicht benachteiligt werden. Hierzu zählten die Prozesse zur elektronischen Marktkommunikation, das Wechsel-Management sowie die Abrechnung von Netznutzungsentgelten, Umlagen und Abgaben.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält zwar ein Mieterstrommodell generell für sinnvoll, kritisiert aber den aktuellen Entwurf. Dieser führe zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit. Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Stefan Kapferer sagt: „Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen.“ Um dies zu verdeutlichen, hat der Branchenverband die Auswirkungen des Mieterstromgesetzes auf die Höhe der Netzentgelte berechnen lassen. Das Resultat: Vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten wäre mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen, da hier das Mieterstrommodell besonders attraktiv sei.
Ein Beispiel: Würden etwa in Berlin 20 Prozent der geeigneten Mietwohngebäude das Mieterstrommodell nutzen, könnte das zu einem Anstieg des Netzentgelt-Grundpreises um über 13 Prozent führen. Der Netzentgelt-Arbeitspreis könnte um neun Prozent steigen. In Hamburg und Schwerin wäre dagegen ein etwas moderaterer Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. Der BDEW weißt darauf hin, dass die Umverteilungseffekte bei einer höheren Marktdurchdringung noch deutlich höher ausfallen könnten.
Kapferer: „Die Mehrheit der deutschen Mieter würde vom aktuell geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren. Im Gegenteil: Sie würden es über Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren. Das Resultat wäre eine erhebliche Umverteilung zwischen den Mietergruppen.“ Alternativ hält der BDEW Ausschreibungen im vereinfachten Verfahren nach EEG für gerecht, da die Kosten des EEG bundesweit auf alle Verbraucher umgelegt würden. Soll der Strom aus der PV-Dachanlage direkt an den Mieter geliefert werden, könnte dies per Direktvermarktung im EEG ohne Zusatzkosten erreicht werden, so der Branchenverband.

Gut, aber nicht für alle

Primär positiv bewertete das Mieterstromgesetz indessen die Solarwirtschaft. So hält der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) das Gesetz für notwendig, weil solarer Mieterstrom immer noch mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rund sieben Cent belastet werde, während für den Eigenverbrauch keine EEG-Umlage anfalle. Nachbesserungen wünscht sich der Verband vor allem für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowattpeak. Diese sollten künftig von den Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden, da der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten andernfalls zu hoch sei. Außerdem sollte die Förderung nach Ansicht des Verbandes auf Mieterstrom von benachbarten Gebäuden ausgedehnt werden.
Beide Punkte kritisierte gleichfalls Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Zudem machte sich die Grünen-Politikerin für Gewerbebetriebe stark. Gerade Supermärkte, Werkstätten und Bürogebäude verfügten schließlich über notwendig große Dachflächen. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündins 90/Die Grünen) wies außerdem darauf hin, dass im Steuerrecht noch regulatorische Hemmnisse für Wohnungsbaugesellschaften beseitigt werden müssten. (me)

http://www.bmwi.de
http://www.vku.de
http://www.bdew.de
http://www.solarwirtschaft.de

Stichwörter: Politik, Photovoltaik, KWK, BMWi, VKU, BDEW, BSW-Solar, Julia Verlinden, Franz Untersteller

Bildquelle: swt/Schermaul

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