[22.2.2018] Mit Spannung waren die Ergebnisse der aktuellen Ausschreibungen für Windenergie an Land erwartet worden. Erstmals konnten nur genehmigte Windparks teilnehmen, dennoch wurden auch Bürgerenergiegesellschaften berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Dienstag (21. Februar 2018) die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land erteilt. Die Ergebnisse waren mit Spannung erwartet worden, da auch die Bürgerenergiegesellschaften erstmals nur mit einer BImSchG-Genehmigung (Bundesimmissionsschutzgesetz) teilnehmen konnten. Nach Angaben der Behörde wurde die ausgeschriebene Menge von 700 Megawatt nur knapp überzeichnet: Es seien 132 Gebote mit einem Umfang von 989 Megawatt eingegangen. Davon erhielten 83 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt einen Zuschlag, 19 Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften.
Die Länder mit den meisten Zuschlägen sind Niedersachsen mit 17 (154 Megawatt), Brandenburg mit 13 (106 Megawatt), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 Megawatt) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 Megawatt) Zuschlägen. Die den Zuschlägen zugrundeliegenden Gebotswerte reichten laut BNetzA von 3,80 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,73 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert: „Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,73 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist.“
(al)
http://www.bundesnetzagentur.deDie Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land (Deep Link)
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