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Montag, 6. Mai 2024

BNetzA:
Diskussion der Ausbauvorschläge


[9.8.2019] Einen Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) haben die Übertragungsnetzbetreiber öffentlich konsultiert und überarbeitet. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur (BNetzA) die vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihre vorläufigen Ergebnisse begleitend zur Konsultation.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben einen Entwurf für den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2019-2030 erarbeitet, den die Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit überprüft. Die vorläufigen Ergebnisse stellt die BNetzA jetzt laut eigenen Angaben zur Konsultation. Der NEP Strom 2019-2030 soll den Ausbau im deutschen Übertragungsnetz aufzeigen, der für eine sichere Stromversorgung bis zum Jahr 2030 notwendig ist. Er beinhaltet auch eine Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt damit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan. Den Berechnungen liege das Ziel der Bundesregierung zu Grunde, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Die Bundesnetzagentur hält nach aktuellem Stand 96 von 164 der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 für erforderlich (wir berichteten). Diese Projekte sind laut BNetzA nach den ersten Berechnungen auch bei einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig. Gegenüber den im Bundesbedarfsplan gesetzlich festgeschriebenen Projekten handelt es sich dabei um 56 zusätzliche Ausbaumaßnahmen. 68 Maßnahmen werden gegenwärtig als nicht bestätigungsfähig eingestuft. Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die BNetzA weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee als erforderlich an.

Prüfergebnisse liegen aus

Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen zusätzlichen Gleichstromkorridor zwischen Schleswig-Holstein über Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg vorgeschlagen. Nach derzeitigem Prüfungsstand ist laut BNetzA nur eine Gleichstromverbindung zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen erforderlich. Darüber hinaus müssen zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden. Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zu den Netzentwicklungsplänen hat die BNetzA den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht beschreibe und bewerte die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts sind online einsehbar und liegen bei der Bundesnetzagentur in Bonn aus. Interessierte haben bis zum 16. Oktober 2019 Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. (sav)

Weitere Informationen zum NEP 2019-2030 und Umweltbericht (Deep Link)
Erklärende Filme zum Netzentwicklungsplan (Deep Link)

Stichwörter: Smart Grid, Netze, Bundesnetzagentur (BNetzA), Netzentwicklungsplan



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