[23.9.2020] Die Stadtwerke Tübingen haben die VSB Gruppe mit der Nachrüstung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung für 13 Windparks mit 90 MW Leistung beauftragt.
Die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen ist ab Mitte 2021 gesetzlich Pflicht. Die Stadtwerke Tübingen statten jetzt als Betreiber von Ökostromanlagen ihr komplettes Portfolio mit der neuen Technik aus. Laut eigenen Angaben koordiniert das Unternehmen VSB für die Betreibergesellschaften die Nachrüstung einer transponderbasierten BNK-Lösung in deutschlandweit 13 Windparks. Als Betriebsführer übernehme VSB Service, ein Unternehmen der VSB Gruppe, diese Dienstleistungen aus einer Hand.
Darauf vertrauen auch die Stadtwerke Tübingen als Energieversorger und VSB-Kunde seit dem Jahr 2018. „Dass Windräder bald nur noch bei Bedarf blinken, ist eine gute Sache für Anwohner und Bürger in den Regionen. Mit VSB Service haben wir einen erfahrenen Partner im Boot, der die technischen und behördlichen Anforderungen gewohnt zuverlässig organisieren wird", erklärt Reiner Ebe, Projekt-Manager bei den Stadtwerken Tübingen. „Wir freuen uns, die Stadtwerke Tübingen bei der Nachrüstung eines BNK-Systems zu unterstützen und damit die Frist des Gesetzgebers einzuhalten. Die Anforderungen an den Betreiber sind umfangreich und zeitaufwendig. Als Betriebsführer nehmen wir unseren Kunden diese Arbeit ab und sorgen für einen reibungslosen Ablauf", sagt Gerrit Schmidt, Geschäftsführer VSB Service. Derzeit prüft VSB laut eigenen Angaben die zugelassenen und ISO zertifizierten BNK-Systeme, um das optimale Technikpaket für die Anforderungen der Stadtwerke zu finden. Parallel dazu laufe die Behördenabstimmung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und Niedersachsen für die Anerkennung der Nachrüstung im Rahmen der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz an. In den 13 Windparks mit zusammen 90 Megawatt installierter Leistung stehen Anlagen der Hersteller Vestas, Enercon, Nordex und Senvion.
(ur)
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