Samstag, 4. Mai 2024

Lade-Infrastruktur:
Schnellladegesetz beschlossen


[11.2.2021] Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Schnellladegesetz eine Rechtsgrundlage für die Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs geschaffen.

Das Bundeskabinett hat das Schnellladegesetz verabschiedet. Damit können Ausschreibungen von 1.000-Schnellladehubs erfolgen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnelllade-Infrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge beschlossen. Damit schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) laut eigenen Angaben die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten. „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Lade-Infrastruktur schaffen wir es, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen“, erklärt Scheuer.
Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Lade-Infrastruktur für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten, heißt es aus dem Ministerium weiter. Deswegen ergänze der Bund seine Förderpolitik. Ein erster Schritt liege im Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes an 1.000 Standorten. Sie werden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. Der Bund solle aber nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Lade-Infrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 Kilowatt, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet. Die Ausschreibung erfolge voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Für den Aufbau der Schnelllade-Infrastruktur ist ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen, teilt das Ministerium weiter mit. Der Bund werde sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist. Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr 2021 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten. (ur)

http://www.bmvi.de

Stichwörter: Elektromobilität, Schnellladegesetz, BMVI, Lade-Infrastruktur

Bildquelle: Frank Urbansky

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