[31.5.2021] Der Bundesrat hat das Schnellladegesetz beschlossen. Es bildet die Rechtsgrundlage für die Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs.
Das Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist vom Bundesrat beschlossen worden. Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Das teilt das Ministerium mit. Mit 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll ein engmaschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann. „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Mit dem Schnellladegesetz haben wir jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Lade-Infrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern“, erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach von NOW seit dem Jahr 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Lade-Infrastruktur in Deutschland. „Die Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos müssen sicher sein, auch auf längeren Strecken schnell ihren Akku ausreichend laden zu können, egal, wo in Deutschland sie unterwegs sind. Dazu braucht es ein bundesweit flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzungsfreundliches Schnellladenetz“, sagt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird neben den zahlreichen Förderprogrammen des BMVI noch vor der Sommerpause ein erstes Ausschreibungsverfahren gestartet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten. Die Ausschreibung erfolge in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen.
(ur)
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