[11.5.2023] Die Stadtwerke Heidelberg, die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und die Heidelberger Energiegenossenschaft hatten sich im April als Bietergemeinschaft um die Pacht und Errichtung eines Bürgerwindparks beworben. Das eingereichte Konzept wurde jetzt abgelehnt.
Die Forstverwaltung Baden-Württemberg (ForstBW) hat jetzt die Bewerbung der Bietergemeinschaft bestehend aus den Stadtwerken Heidelberg, der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und der Heidelberger Energiegenossenschaft um die Genehmigung eines Bürgerwindparks am Lammerskopf im Wald oberhalb von Heidelberg-Ziegelhausen und Schönau abgelehnt (
wir berichteten). Wie die Stadt Heidelberg mitteilt, forderte Heidelbergs Oberbürgermeister Professor Eckart Würzner die ForstBW dazu auf, die Ausschreibungskriterien vor der angekündigten Standardausschreibung anzupassen. Er erläuterte: „Wer die Situation vor Ort verfolgt hat, weiß, dass es schon jetzt große Unsicherheit und zum Teil Widerstand gegen die Planungen gibt. Chancen auf eine schnelle Umsetzung im Interesse des Klimaschutzes hat ein solches Projekt nur, wenn die Menschen vor Ort beteiligt werden. Das funktioniert nicht, wenn wie bisher zu 70 Prozent rein wirtschaftliche Kriterien darüber entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Deshalb fordern wir vor Veröffentlichung der Standardausschreibung dringend eine Neupriorisierung der Ausschreibungskriterien.“
Raoul Schmid-Lamontain, Bürgermeister für Klimaschutz und Umwelt der Stadt Heidelberg, ergänzte: „Ergänzend zur Neupriorisierung ist es unerlässlich, dass ForstBW offenlegt, welche Kriterien sie jenseits der wirtschaftlichen Aspekte genau anlegen. Das ist für uns und für alle anderen, die sich bewerben werden, bisher eine Black Box. Solange das nicht konkretisiert wird, fehlt dem Standardverfahren einfach die nötige Transparenz.“
(th)
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