[20.6.2023] Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes gebilligt, um die Nutzung und den Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren voranzutreiben. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergiegewinnung zu nutzen und bis 2026 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete zu planen.
Der Ministerrat der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat jetzt den von Innenminister Michael Ebling (SPD) vorgelegten Entwurf eines Landeswindenergiegesetzes (LWindGG) im Grundsatz gebilligt. Wie das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport mitteilt, sollen mit dem neuen Gesetz weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Förderung der Windenergienutzung und den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren sukzessive voranzutreiben.
Innenminister Michael Ebling erläutert: „Vorgesehen ist es, bis zum Jahr 2030 auf mindestens 2,2 Prozent der Flächen in Rheinland-Pfalz Windenergie produzieren zu können. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, ist es wichtig, dass die Träger der Regionalplanung in einem ersten Schritt schon bis 2026 auf mindestens 1,4 Prozent ihrer Regionsflächen Windenergiegebiete planen.“
Im nächsten Schritt würden nun die kommunalen Verbände beteiligt und weitere maßgebliche Akteure angehört werden, bevor der Ministerrat erneut über den Gesetzentwurf berät und dessen Einbringung in den Landtag beschließt, so Ebling.
Schon jetzt stehen in Rheinland-Pfalz Flächenpotenziale in größerem Umfang für den weiteren Ausbau der Windenergienutzung bereit. „Die Landesregierung möchte diese vorhandenen Potenziale mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erheblich, aber gesteuert weiter erhöhen. Wichtig ist aber auch, dass es den Regionen und den Kommunen weiterhin selbst überlassen bleibt, Planungen auch über die gesteckten Ziele hinaus zügig voranzutreiben“, sagte Ebling. Dafür werbe die Landesregierung an verschiedenen Stellen.
Angaben des Ministeriums zufolge hat die Landesregierung erst im Januar 2023 mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) einen wichtigen Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele gesetzt. Unter anderem seien die Mindestabstände zu Wohnsiedlungen reduziert und festgelegt worden, sodass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen sei. Mit dem nun vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf soll die Flächenkulisse im Land für die Windenergienutzung erneut deutlich erweitert werden.
(th)
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