[13.11.2023] Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat vergangene Woche eine Bundesratsinitiative zur Erleichterung der Genehmigung der Herstellung von Wasserstoff beschlossen.
Die niedersächsische Landesregierung hat vergangene Woche eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern zur Erleichterung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff beschlossen. Wie die Landesregierung Niedersachsen mitteilt, setzt sich die Initiative dafür ein, dass zukünftig Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff erst ab einer elektrischen Anschlussleistung von 130 Megawatt (MW) der Industrieemissions-Richtlinie unterfallen sollen. Für Elektrolyseure zwischen fünf Megawatt bis 130 Megawatt soll eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt werden können. Für kleine Elektrolyseure unter fünf Megawatt, die keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen, soll gar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und keine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit mehr erforderlich sein. Die Initiative folgte einem Beschluss der Umweltministerkonferenz. Danach sollen die bisher vorgeschlagenen Schwellen von 100 Kilowatt (kW) Leistung und 100 Kilogramm gelagerter Wasserstoff für die Anwendung der 4. Verordnung über Genehmigungspflichtige Anlagen (BImSchV) zur Genehmigung von Elektrolyseuren deutlich angehoben werden.
Mit der Initiative zur Beschleunigung und Vereinfachung des Wasserstoffhochlaufs würden zahllose immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wegfallen.
Die Erleichterung der Genehmigung von Elektrolyseuren soll über eine Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Die damit mögliche Ausweitung der Wasserstofferzeugung dient dem Klimaschutz und der Energiewende.
(th)
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