BNetzA: Düsseldorfer Urteil angefochten
[26.4.2018] Die Bundesnetzagentur sieht sich als Anwalt der Verbraucher und legt Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein. Die Richter hatten geurteilt, dass die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig angesetzt sind.
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