Samstag, 21. März 2026

MarktdesignMonopolkommission legt Gutachten vor

[08.10.2015] Die Monopolkommission hat jetzt ihr Sondergutachten „Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“ vorgelegt. Einen Strommarkt 2.0 hält sie für möglich, aber risikoreich.

Die Monopolkommission hat ihr Sondergutachten gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes „Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“ veröffentlicht. Die geplante Weiterentwicklung des jetzigen Designs der Energiemärkte zu einem Strommarkt 2.0 schätzt sie als möglichen, aber risikobehafteten Weg ein. Vor allem wettbewerbliche Instrumente sind nach Einschätzung des Vorsitzenden der Kommission, Professor Daniel Zimpel, bei der Ausgestaltung der Energiewende erforderlich. Auch den Plan, die Versorgungssicherheit durch den Aufbau einer Kapazitätsreserve zu sichern, bewertet die Monopolkommission vor dem Hintergrund möglicher Effizienzrisiken als kritisch. In jedem Fall sollte eine solche Reserve nur temporär als Instrument genutzt werden und an enge Bedingungen geknüpft sein. Die Einbeziehung von Braunkohlekraftwerken in eine solche Kapazitätsreserve wird ebenfalls kritisch gesehen, zumal der Gesamtumfang des CO2-Ausstoßes ohnehin durch das EU-Emissionshandelssystem vorgegeben sei.

Höhere Preise am Strommarkt

In dem anstehenden Abbau von Überkapazitäten im Strommarkt sieht die Monopolkommission die Gefahr, dass sich in Zukunft wieder deutlich höhere Preise am Strommarkt einstellen könnten. Hier hätten das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur die Aufgabe, rein marktmachtbedingte Preiserhöhungen von übrigen Fällen zu unterscheiden. Als kontraproduktiv wird auch der vom Bundeskartellamt zu erstellende Marktbericht eingestuft, der es ermögliche, einen Teil der Unternehmen von der Missbrauchskontrolle auszunehmen. Generell begrüßt die Monopolkommission die Umstellung von einer gesetzlichen Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf ein Ausschreibungsmodell. Kritisch werden hier die nach Technologien differenzierten Auktionen gesehen. Technologieneutrale Ausschreibungen würden hingegen den Wettbewerb zwischen Erzeugungstechnologien forcieren, was sowohl im Hinblick auf die Energieeffizienz als auch in Bezug auf die Verbraucherkosten positive Effekte hätte. Der Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen erfordert einen Ausbau der Versorgungsnetze. Da ein solcher häufig Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung nach sich ziehe, empfiehlt die Monopolkommission, Alternativen zum Netzausbau zu prüfen. EE-Regionalkomponenten seien hier womöglich sinnvolle Steuerungsinstrumente. Die Abschaltung von Anlagen bei einem Großhandelspreis von unter und die Berücksichtigung von Redispatching-Maßnahmen könnten nach Einschätzung der Experten ebenfalls den notwendigen Ausbau signifikant reduzieren.

Der BDEW zum Sondergutachten

Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, dass die Absicherung des Strommarkts 2.0 mit einer Kapazitätsreserve aus Sicht des Verbands in jedem Fall dringend geboten ist. Sobald sich abzeichne, dass die Kapazitätsreserve zu groß wird, plädiere der BDEW dafür, diese durch eine ähnlich wirkende strategische Reserve zu ersetzen. Auch zur Erschließung von Alternativen zum Netzausbau äußerte sich Müller: „Der BDEW weist darauf hin, dass ein zügiger Netzausbau eine Grundvoraussetzung für die Systemintegration der erneuerbaren Energien und den Erhalt der Systemstabilität insgesamt ist. Dem Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze muss daher weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden.“





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