Samstag, 2. August 2025

VKU und BDEWHarsche Kritik am Kohleausstieg

[09.03.2020] Die 1. Lesung des Kohleausstiegsgesetzes im Bundestag stieß beim Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft auf starke Kritik, insbesondere durch die zu geringen Entschädigungen für stillzulegende Steinkohlekraftwerke.

Der Gesetzentwurf zum Kohleausstieg, dessen 1. Lesung am 6. März 2020 im Bundestag stattfand, stellt vor allem kommunale Kraftwerksbetreiber vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Dafür sorgen nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die darin vorgesehenen Entschädigungen für Steinkohlekraftwerke Anfang der 2020er Jahre und die entschädigungslosen ordnungsrechtlichen Abschaltungen ab 2027 (wir berichteten). Es bestehe, so der Verband, die Gefahr, dass durch die Benachteiligung der Steinkohle kommunale Investitionen in erheblichem Maße entwertet würden und so Mittel für die anstehende Transformation vor allem einer klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort fehlten. „Der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes ist dringend nachbesserungsbedürftig. Das hat auch die heutige Debatte im Deutschen Bundestag gezeigt. Der VKU hat in den vergangenen Wochen immer wieder auf die beiden Hauptmängel des Gesetzes hingewiesen: eine erhebliche Ungleichbehandlung der Steinkohle sowie keine ausreichende Einstiegsperspektiven in eine klimafreundlichen Strom- und Wärmeversorgung“, sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels. Der Gesetzentwurf biete keine langfristig sicheren Rahmenbedingungen für kommunale Investitionen in die Strom- und Wärmewende. Es fehlten ausreichende Anreize für den Ausbau, die Modernisierung und den Umstieg von Kohle auf Gas-Kraft-Wärme-Kopplung.
Kritik kommt auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Die Kraftwerksbetreiber wollen ihre Energieerzeugung auf CO2-arme Technologien umrüsten, und sie stehen zu ihrer Verantwortung, für ihre Kunden gleichzeitig eine jederzeit sichere Strom- und Wärmeversorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig wollen die Unternehmen erhebliche Summen in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren, damit die Energiewende gelingt“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der notwendige Kraftwerks-Neubau und erforderliche Umrüstungen von KWK-Anlagen erforderten erhebliche Investitionen. In einem richtigerweise immer stärker auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem würden diese Kraftwerke insbesondere zur Absicherung gebraucht, nicht jedoch für eine Stromproduktion rund um die Uhr. Um Investitionen in diesen Anlagen anzureizen, müsse die Bundesregierung die Förderung der umweltschonenden KWK verlängern und den Bonus erhöhen. Grundsätzlich dürfe es keine gesetzliche Stilllegung von Steinkohlekraftwerken ohne angemessene Entschädigung geben.



Stichwörter: Politik, BDEW, Kohleausstieg, VKU


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