Montag, 24. August 2026

Schleswig-HolsteinNeuer Energiewende- und Klimaschutz

[02.11.2020] Das Land Schleswig-Holstein will sein Energiewende- und Klimaschutzgesetz neu fassen. Vorgesehen sind dynamische Klimaschutzziele, ein stärkerer Photovoltaikzubau und mehr erneuerbare Energien im Wärme- und Verkehrsbereich.

Schleswig-Holstein soll noch im kommenden Jahr ein überarbeitetes Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) bekommen. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition verständigt. Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht hatte zuvor einen Vorschlag zur Überarbeitung des seit Frühjahr 2017 bestehenden EWKG eingebracht und erste inhaltliche Leitlinien skizziert. Das überarbeitete Gesetz soll umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land festschreiben. Darüber hinaus sieht es unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärme- und Verkehrsbereich vor. Am 3. November 2020 wird das Kabinett einen entsprechenden Bericht des Energiewendeministers beraten. Das neue Gesetz soll bis Herbst 2021 beschlossen werden und in Kraft treten. „Wir brauchen mehr Verbindlichkeit und bessere Rahmenbedingungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Land. Zudem wollen wir deutliche Fortschritte bei der Sektorenkopplung und der Wärmewende im Land machen“, sagt Albrecht.
Die bestehenden Klimaschutzziele des Landes, etwa die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030, sollen ambitioniert verfolgt und bei entsprechenden Änderungen auf EU- und Bundesebene dynamisch nach oben angepasst werden. Neue Zielsetzungen werden vor allem für die Sektoren Landnutzung und Verkehr ausformuliert. Um im Wärmesektor Fortschritte zu erzielen, sollen größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. So könnte man bei 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf erneuerbare Energien besser planen. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit. Daneben soll analog zur bereits bestehenden Regelung beim Neubau eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestands eingeführt werden. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Regierung zu innovativen Mobilitätskonzepten. Der im Juni veröffentlichte Klimaschutz- und Energiewendebericht zeigte zudem eine Ausbaulücke bei den erneuerbaren Energien auf. Diese soll durch einen stärkeren Ausbau der Photovoltaik gefüllt werden.





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