AgoraWie man die 2030-Ziele finanziert
Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, ausreichend öffentliche Gelder für den Klimaschutz bereitzustellen und zugleich die gesetzlichen Vorschriften zur Neuverschuldung zu wahren. Eine Analyse von Agora Energiewende und Forum New Economy zeigt, mit welchen fiskalpolitischen Instrumenten die erforderlichen Klimaschutzinvestitionen – rund 46 Milliarden Euro jährlich bis 2030 – unter Einhaltung der Schuldenbremse und ohne Steuererhöhungen finanzierbar sind. Dazu gehören die Erhöhung öffentlicher Investitionen über (teil-)staatliche Gesellschaften, der Abbau klimaschädlicher Subventionen, der Ausgleich krisenbedingter Verluste im Bundeshaushalt 2022 sowie die Weiterentwicklung der Berechnungsmethode zur zulässigen Neuverschuldung. „Der Klima-Erfolg von Deutschland hängt maßgeblich von der Finanzplanung der neuen Bundesregierung ab“, sagt Patrick Graichen, Exekutivdirektor von Agora Energiewende. „Wenn die neue Regierung unmittelbar nach Amtsantritt einen Klima-Haushalt aufstellt und kluge Finanzinstrumente zur Förderung von Investitionen einsetzt, können die notwendigen Zukunftsinvestitionen auf den Weg gebracht werden.“
Der neue Bundestag wird, aufgrund der Bundestagswahl etwas später als sonst, Anfang nächsten Jahres den Bundeshaushalt für 2022 verabschieden. Anschließend beginnt der Prozess zur Aufstellung des Haushalts 2023 sowie eines Finanzplans 2024 bis 2026. Für den Bundeshaushalt 2022 gilt noch die Ausnahmeregelung zur gesetzlichen Schuldenbremse. Ab 2023 greift die gesetzliche Begrenzung zur Nettokreditaufnahme wieder. Agora Energiewende und das Forum New Economy haben unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ein Finanzierungskonzept vorgelegt, das auf vier Säulen steht und Zukunftsinvestitionen im Einklang mit der Schuldenbremse ermöglicht. Die erste Säule ist die Eigenkapital-Stärkung von öffentlichen Unternehmen. So kann beispielsweise die Modernisierung und Digitalisierung des Schienennetzes über eine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn durch den Bund finanziell unterstützt werden. Die zweite Säule ist die attraktive Förderung privater Klimainvestitionen. Dazu gehören gängige Finanzinstrumente wie zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, beschleunigte Abschreibungen und Differenzverträge. Drittens sieht das Konzept einen Ausgleich von krisenbedingten Einbußen der öffentlichen Hand im Rahmen der Aussetzung der Schuldenbremse für den Bundeshalt 2022 vor. Zuletzt schlagen die Autoren eine Weiterentwicklung der Berechnungsmethode zur so genannten Potenzialprognose vor, die einen erheblichen Einfluss auf die Steuerschätzung und somit Finanzplanung und zulässige Neuverschuldung des Bundes hat.
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