BundesregierungGesetz pro Geothermie

Geothermiebohrung: Genehmigungsverfahren für Erdwärmeanlagen sollen beschleunigt werden.
(Bildquelle: SWM)
Die Bundesregierung hat wichtige Schritte zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erdwärmeanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher beschlossen. Die Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, bürokratische Hemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Wärmeenergie abzubauen. Die Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung für eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen): „Das Potenzial der Geothermie, also der direkten Erdwärme aus tiefen Gesteinsschichten, wurde in Deutschland jahrzehntelang vernachlässigt. Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein. Wir sorgen dafür, dass die Wärmeenergie aus tiefen Erdschichten gezielt und unbürokratisch für unsere Energieversorgung erschlossen werden kann.“
Die Geothermie spiele eine zentrale Rolle, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle zu verringern. Derzeit liege der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland unter 20 Prozent, sagte Habeck. Ein Viertel der Wärme könne aber prinzipiell aus Tiefengeothermie gewonnen werden. Mit den beschlossenen Gesetzesänderungen sollen Genehmigungen für Erdwärmeanlagen, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher schneller und einfacher erteilt werden.
Im Einzelnen umfasst die Reform Änderungen im Berg- und Wasserrecht, die Genehmigungsverfahren vereinfachen und digitalisieren. So werden beispielsweise Höchstfristen für Genehmigungen eingeführt, die die Behörden verpflichten, innerhalb eines Jahres zu entscheiden. Außerdem entfällt für kleine Wärmepumpen im privaten Bereich die wasserrechtliche Genehmigung. Stattdessen genügt künftig eine einfache Anzeige bei der Behörde.
Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die stärkere Gewichtung von Geothermie- und Wärmepumpenanlagen bei Abwägungsentscheidungen. Wie bei den anderen erneuerbaren Energieträgern wird auch bei diesen Projekten von einem überwiegenden öffentlichen Interesse ausgegangen. Damit können sie auch in sensiblen Bereichen wie dem Außenbereich leichter genehmigt werden. Die Gesetzesänderungen müssen nun von Bundestag und Bundesrat beraten werden.
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