Montag, 7. September 2026

BDEWStellungnahme zur Kraftwerksstrategie

[19.01.2026] Bundesregierung und EU-Kommission haben sich auf Eckpunkte der Kraftwerksstrategie verständigt und damit den Weg für neue Ausschreibungen und zusätzliche gesicherte Leistung geebnet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht darin ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit und Investitionen in steuerbare Kapazitäten.

Aus Brüssel liegt die Zustimmung für den Neubau von zehn Gigawatt Langfristkapazität sowie für zwei Gigawatt technologieoffener gesicherter Leistung bis 2031 vor.

(Bildquelle: RWE)

Bundesregierung und EU-Kommission haben eine Einigung über zentrale Eckpunkte der Kraftwerksstrategie erzielt. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilt, bewertet der Verband die Verständigung als überfälligen Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit und des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Nach Angaben des BDEW sollen die erneuerbaren Energien als tragende Säule der Stromerzeugung künftig stärker durch steuerbare Leistung ergänzt werden. Vorgesehen sind Ausschreibungen für neue Anlagen ab 2026 sowie technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen in den Jahren 2027 und 2029 mit dem Zieljahr 2031. Diese Verfahren sollen den Gesamtbedarf an gesicherter Leistung für 2031 adressieren.

Zustimmung aus Brüssel

Zudem ist geplant, den Umstieg von Gaskraftwerken auf Wasserstoff durch separate Ausschreibungen ab 2027 zu fördern. Der BDEW zufolge soll dieses Instrument Investitionsrisiken reduzieren, die aus einem starren Umstiegsdatum auf Wasserstoff entstehen könnten. Aus Brüssel liegt nach Verbandsangaben die Zustimmung für den Neubau von zehn Gigawatt Langfristkapazität sowie für zwei Gigawatt technologieoffener gesicherter Leistung bis 2031 vor. Damit sei ein erster Schritt auf dem Weg zu insgesamt 22 Gigawatt gesicherter Leistung erreicht. Die Bundesnetzagentur hatte in ihrem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit vom September 2025 einen entsprechenden Bedarf bestätigt.

Der Verband fordert zugleich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zügig ein einfaches und technologieoffenes Kapazitätsmarktmodell für die Zeit ab 2032 festlegt. Dieses müsse mit den im Rahmen der Kraftwerksstrategie geplanten Ausschreibungen kompatibel sein und zusätzliche Investitionen in flexible Erzeugung, Speicher sowie bestehende Anlagen wie Biogas-, KWK- und Wasserkraftwerke ermöglichen. Der BDEW verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Vorschlag eines Integrierten Kapazitätsmarktes, bei dem der Staat das gewünschte Sicherheitsniveau definiert und der Markt die notwendigen Investitionen bereitstellt.

Zügiges Gesetzgebungsverfahren

Damit Unternehmen mit der konkreten Planung beginnen können, drängt der Verband auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Nach Einschätzung des BDEW sollte das parlamentarische Verfahren möglichst noch vor dem Sommer abgeschlossen werden. Erst danach könne die endgültige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission sowie die praktische Umsetzung der Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Eine rechtssichere Ausgestaltung der Beihilfen gilt aus Sicht der Branche als Voraussetzung für langfristige Investitionsentscheidungen.

Vor dem Hintergrund des geplanten Kohleausstiegs betont der Verband zudem die Bedeutung eines schnellen Ausbaus H2-fähiger Gaskraftwerke. Bis 2038 scheiden nach Angaben des BDEW kontinuierlich steuerbare Erzeugungskapazitäten aus dem Markt aus, insbesondere durch die Stilllegung von Kohle- und älteren Gaskraftwerken. Da der Bau neuer Anlagen mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf, um Versorgungslücken zu vermeiden.





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